Mitglied inaktiv
kurz zur vorgeschichte: seitdem mein chef weiß das ich schwanger bin versucht er mich mit allen mitteln loszuwerden. aufgrund dieser situation war ich immermal krank geschrieben da es mit psychisch sehr schlecht ging. daraufhin kündigte mich mein chef. ich nahm mir eine anwältin und wir reichten kündigungsschutzklage ein. noch bevor es zu gerichtsverhandlung kam nahm er die kündigung zurück und wir mußten natürlich die klage auch zurück ziehen. er schickte mir mehrmals kollegen nach hause die mir drohen sollten das wenn ich wieder komme ich zum spießrutenlauf freigegeben werde. ich sollte lieber kündigen. nun müßte ich wieder in die firma da er die kündigung zurück genommen hat. ich bin krank geschrieben und bekam heute erneut besuch von meiner kollegin die mir eine abmahnung überreichte. inhalt dieser abmahnung: zitat: "nach § 8 des mit ihnen geschlossenen arbeitsvertrag sind sie verpflichtet, uns jede arbeitsverhinderung, deren gründe und ihre voraussichtliche dauer sofort, spätestens zum sonst regulären arbeitsbeginn anzuzeigen und im falle der erkrankung innerhalb von drei kalendertagen eine ärztliche arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen sowie diese pflichten jeweils auch erneut nachzukommen, wenn die arbeitsunfähigkeit länger dauert als in der bescheinigung angegeben. gegen diese pflichten haben sie verstoßen, indem wir die - au-bescheinigung vom 27.04.2007 erst am 02.05.2007 und - au-bescheinigung vom 16.05.2007 erst am 21.05.2007 wir können ihr fehlverhalten nicht unbeanstandet hinnehmen. bemühen sie sich daher, dass ihr verhalten zukünftig keinen anlass mehr zur klage gibt. andernfalls müssen sie mit einer kündigung ihres arbeitsverhältnisses, ggf. auch fristlos rechnen." nun meine fragen: 1. der 27.04.2007 war ein freitag, die au-bescheinigung ist angeblich erst am mittwoch 02.05.2007 angekommen, dazwischen war der 01.05.2007 (feiertag). also müßte doch die bescheinigung trotzdem fristgemäß eingegangen sein, oder? 2. der 16.05.2007 war ein mittwoch, die au-bescheinigung ist angeblich erst am montag 21.05.2007 angekommen, dazwischen war der 17.05.2007 (feiertag hier in sachsen). also müßte doch auch diese bescheinigung fristgemäß eingegangen sein, oder? soll ich diese abmahnung einfach hinnehmen oder muß man dagegen wiederspruch einlegen da diese abmahnung ja anscheinend grundlos ist? ich brauche dringend hilfe da ich nicht weiß wie ich mich richtig verhalten soll. übrigens: ein beschäftigungsverbot stellt mir mein gynekologe nicht aus da ich keine körperlichen leiden habe und die vom gewerbeaufsichtsamt können mir auch nicht helfen da sie nur schauen ab das muschges. auch eingehalten wird. vielen dank schonmal im voraus
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
darf ich verlangen das er diese abmahnung (falls sie wirklich grundlos ist) aus meiner personalakte nimmt? und wenn ja, wie muß ich da vorgehen? muß ich eine schriftliche gegendarstellung verfassen? wenn er sich weigert diese abmahnung zu streichen, was dann? meiner meinung nach soll diese abmahnung nur eine vorbereitung auf eine spätere kündigung sein. ich fühle mich ein wenig hilflos und kann diese abmahnung nicht akzeptieren.
Mitglied inaktiv
Huhu, es tut mir leid, dir das sagen zu müssen, aber die AU-Bescheinigungen sind tatsächlich zu spät eingegangen. Dein Arbeitgeber hat dir geschrieben, dass sie binnen 3 Kalendertagen (nicht zu verwechseln mit Werktagen) bei ihm sein müssen. Wenn man die Kalendertage nimmt, musst du vom Ausstellungsdatum der AU einfach 3 Tage weiterzählen. Somit hätte die AU vom 27.4. spätestens am 30.4. (ein Montag) und die AU vom 16.5. (Samstag) bei ihm sein müssen. Wie, das ist dein Problem. Die Abmahnung ist leider berechtigt. Gruß Arlett
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