Frage: Abmahnung - was tun?

Am 8.6. kam es zu einer psychischen Ausnahmesituation. Am 9.6. (2 Stunden vor Arbeitsbeginn) schrieb ich meinem Vorgesetztem, das ich ins KKH gehe, wurde auch direkt krank geschrieben. Am Mittwoch (10.6.) habe ich leider erst dem Krankenschein geschickt - vorher war ich noch zu instabil und hatte es vollkommen übersehen. Heute bekomme ich die Nachricht, daß ich deswegen abgemahnt werden soll. Es war das erste Mal innerhalb der 4 Jahre, die ich dort arbeite. Was mache ich jetzt?

von LebenskunstAE am 16.07.2020, 12:58



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2020



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

wann muss der krankenschein laut vertrag auf der arbeit eingehen? am 1. tag direkt oder am 3.? das ist entscheidend. frage ist ob man wegen einem tag so ein zenober macht, aber das könnte an einem zerrütteten verhältnis zum AG liegen vielleicht? das lese ich nicht raus. eine Abmahnung an sich ist nur dann schlimm, wenn eine zweite und dritte wegen desselben grundes folgt. wäre der grund die zu spät vorgelegte krankmeldung?

von mellomania am 16.07.2020, 13:23



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

Eine Abmahnung ist quasi nur eine "Warnung". Wenn du dein Verhalten verbesserst, dann passiert dir nichts. In der Abmahnung muss genau genannt sein, was du falsch gemacht hast, und dies musst du in Zukunft richtig machen. Wenn ich deinen Text richtig interpretiere, wusste dein Arbeitgeber nur, dass du am 9.6. krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinst (Krankenhausbesuch). Wenn du deine AU dann stillschweigend am 10.6. verschickt hast, konnte er frühestens am 11.6. (oder später) wissen, dass du weiter krank bist und wie lange. Du oder jemand anderes hätte ihn aber spätestens am 10.6. vor Arbeitsbeginn darüber informieren müssen, dass du noch weiter krank bist. Oder du hättest ihn direkt am 9.6. darüber informieren müssen, dass du länger krank sein wirst.

von chrissicat am 16.07.2020, 13:44



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

aber nur, wenn die krankmeldung am 1. tag eingehen muss. bei manchen muss die erst am 3. tag eingehen. das steht im vertrag. melden vor arbeitsbeginn aber, da hast du recht, hätte sie machen müssen. unabhängig vom dokument

von mellomania am 16.07.2020, 13:48



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

Die AU kann je nach Vertrag erst am 3. Tag eingereicht/vorliegen müssen - eine mündliche (telefonische) Mitteilung darüber, dass man weder heute noch am nächsten Tag erscheint, muss aber erfolgen. Meldet sich ein AN bei mir "für heute" krank, gehe ich davon aus, er kommt am nächsten tag wieder - es sei denn, er teilt mir eben rechtzeitig mit, dass er nicht kommt und die AU nachreicht. Heißt: ohne weitere Meldung darüber, dass man im KH bleibt oder krank geschrieben wurde, ist es einfach ein unentschuldigtes Fernbleiben und eine Abmahnung genau dafür! ist rechtens. Natürlich kann man darüber streiten, ob man so vorgehen muss - ich hätte es bei einem Gespräch darüber, wie das bitte zukünftig zu handhaben ist belassen (sofern es keine anderen Probleme im Vorfeld gab). Die 1. Abmahnung und auch die 2. zum gleichen Thema! sind nicht relevant - danach wird´s kritisch. Mit der 3. Abmahnung kann dann auch gleichzeitig unter Berufung auf die Abmahnungen gekündigt werden.

von cube am 16.07.2020, 14:42



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

an den Chef schon voraussichtlich für 1 Woche krankgemeldet. Ich sehe ja ein, daß es mein Fehler war.

von LebenskunstAE am 16.07.2020, 15:03



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

ich finde den fehler nicht wirklich...sie hat sich für eine Woche krank gemeldet, gut, dass kann man nicht voraussehen, die au hat den ag wann erreicht? am 11.6. oder am 12.6.? das ist m.e. noch rechtzeitig. welches Versäumnis wird ihr dann angelastet? dass sie sich vorsorglich eine Woche krank gemedlet hat?

Mitglied inaktiv - 16.07.2020, 15:33



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

Hallo, Was steht in deinem Vertrag zum Einreichen der Krankmeldung? Wann musst du sie einreichen? Am 1. Tag oder am 3.? LG luvi

von luvi am 16.07.2020, 16:12



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

bedarf aber eben der Bestätigung. Allerdings war durch deine Aussage wohl klar, dass du nicht am nächsten Tag wieder arbeiten kommst - und dann zählt halt, was im Vertrag zur Vorlage der AU steht. 1. oder 3.Tag. Nichts desto Trotz finde ich es kleinlich, wenn es vorher keine Probleme gab und der Ag mit deiner Arbeit zufrieden war.

von cube am 16.07.2020, 16:17



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

Es ist doch noch gar nichts passiert. Also kannst Du im Moment auch nichts machen. Du hast immer die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zur Abmahnung in die Perspnalakte aufnehmen zu lassen. Das halte ich allerdings für einen taktischen Fehler, denn die Abmahnung muß nach einer Frist wieder entfernt werden, die Gegendarstellung nicht. Du kannst auf Entfernung der Abahmung klagen. Ob eine mögliche Abmahnung gerechtfertigt ist hängt davon ab, was vertraglich bezüglich der Beibringung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geregelt ist.

von Berlin! am 16.07.2020, 17:25



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

Was genau wird denn abgemahnt? Das "zu späte" Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Das falsche oder zu späte Krankmelden? Oder, oder, oder?

von chrissicat am 16.07.2020, 17:59



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

Hi, es gibt Verträge, in denen der Zugang der AU am 1. Tag gefordert wird? Wie soll das denn gehen? Bin ich krank, ist mir das Versenden per Post ggf zuzumuten, aber doch nicht das persönliche Vorbeibringen beim AG. Die AU kann vom 1.Tag sein müssen, aber doch nicht die Zustellung.

von drosera am 17.07.2020, 11:35



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

deswegen verstehe ich die Abmahnung auch nicht. heutzutage kann u.u. ja auch sofort gescanned werden, aber nicht jeder hat einen scanner…..

Mitglied inaktiv - 17.07.2020, 13:01



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

meistens für die leute, die immer zwei tage krank sind und am dritten wieder kommen. oder brückentage morgens anrufen etcpp. und dann musst du es am 1. tag VORLEGEN. Wie, wäre dann dein problem. Bote? du selber? war in meiner Ausbildungsfirma so. und galt aber für alle

von mellomania am 17.07.2020, 13:02



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

Ich hatte auch mal einen MA, der zufällig immer Freitags/Montags oder Brückentag oder oder kurzfristig erkrankte. Gerne, wenn unliebsame Aufgaben anstanden auch. AU dann ab 1. Tag. Kein Fax, Scanner zu Hause? Kein Problem: Foto machen und per WhatsApp oder Mail schicken. Man kann mit dem meisten Smartphones sogar inzwischen Scannen und per Mail oder WA verschicken.

von cube am 17.07.2020, 13:26



Antwort auf: Abmahnung - was tun?

...unter anderem auch eine au am 1.tag, aber am ersten tag vorlegen wurde nicht von mir verlangt. da würde ich auch heute gegen eine Abmahnung notfalls per Anwalt vorgehen.

Mitglied inaktiv - 17.07.2020, 14:25



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