Mitglied inaktiv
Hallo bin Studentin alleinerziehend und habe 14 Monate beantragt. Die letzten zwei Monate wurden nicht bewilligt da ich ja nicht vor der Geburt erwerbstätig war. Hab Wiederspruch eingelegt und gestern kam die Nachricht das der Wiederspruch abgelehnt wird. weil ich ja vor der Schwangerschaft nicht erwerbstätig war. Hab aber doch vor der Schwangerschaft studiert unddas kommt ja einer Ausbildung gleich. Unter dem B escheid stand dann noch könnte Klage beim Sozialgericht einlegen. Meinen Sie sowas könnte Erfolg haben? vielen Dank für die Auskunft
Hallo, Anspruch auf die Partnermonate besteht, wenn sich in mindestens zwei Seite 1 Bezugsmonaten das Erwerbseinkommen mindert (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit oder im Mutterschutz). Das ist bei Ihnen ja doch nicht der Fall Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wie Frau Baader schon sagte, geht es nicht. Der Passus für die Übertragung der Partnermonate bei Alleinerziehenden beinhaltet die Minderung des Erwerbeinkommens. Tut mir leid für Dich! Hier noch mal der entsprechende Passus: BEEG §4 Abs. 3 [...] Elterngeld für 14 Monate steht einem Elternteil auch zu, wenn 1. ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder er eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind vorläufig übertragen worden ist, 2. eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und 3. der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Komplett unter http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html LG.
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