Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablehnung Arbeitstelle nach EZ meinerseits - Kündigung durch AG möglich?

Frage: Ablehnung Arbeitstelle nach EZ meinerseits - Kündigung durch AG möglich?

SandraM1978

Beitrag melden

Guten Abend Frau Bader, nach Ablauf der Elternzeit steht mir ja gem. Gesetz eine gleichwertige Arbeitsstelle zu. Da mein Arbeitsplatz wieder vergeben ist muss mir mein AG also eine Alternative anbieten. Was passiert, wenn ich dieses Alternativangebot ablehne? Ist dies ein Grund, dass mein AG mir kündigen kann? Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und mir eine gleichwertige (also von der Aufgabenstruktur her) Stelle anzubieten ist aufgrund der internen Strukturen im Grunde unmöglich. Beste Grüße !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn er es vertraglich darf, kann er Sie kündigen, wenn Sie ablehnen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast nach der EZ eh keinen Kündigungsschutz mehr, sprich rein theoretisch kann man dir am ersten Arbeitstag die Kündigung überreichen - mit entsprechenden Fristen. Dann hat der AG Wahl, stellt er dich solange frei bis zum Ende, oder setzt er dich anderweitig ein.


SandraM1978

Beitrag melden

Da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe kann mir der AG ja nur aus betriebsbedingten Gründen kündigen und nicht "einfach so". Meine Frage zielt darauf ab, ob eine Ablehnung der Stelle durch mich ein silcher betriebsbedingter Grund wäre.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Er hat doch die ideale Begründung, der alte Arbeitsplatz ist weg und wenn er dir nichts anderes anbieten kann, kommt er damit durch. Allerdings kannst du dann wenigstens wahrscheinlich mit einer entsprechenden Abfindung rechnen. Notfalls hält er halt einen Monat durch und kündigt dann. Ersatz hat er ja angeboten, damit dürfte er wohl aus dem Schneider sein. Wir hatten hier einen ähnlichen Fall gerade. Da wurde etwas "umstrukturiert" und damit war der AG raus aus dem Schneider. Ging noch nicht einmal um die Beendigung der Elternzeit, sondern die Angestellte hatte es nur gewagt zu heiraten. Entsprechend setzte der AG voraus, das da auch bald mit Nachwuch zu rechnen ist - und sorgte gleich mal legal vor. Der Gang vor´s Gericht war nur gut wegen der Sperre beim Arbeitsamt welche sonst gedroht hätte und wegen der Höhe der Abfindung.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell im 6. Monat schwanger und seit dem 15.8.2017 im vollen Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitgeber wurde im Juni über die Schwangerschaft informiert. Mein Arbeitsplatz soll zum 1.10.2017 nach München verlegt werden. Der Betrieb hat weder Insolvenz noch eine Schließung. Auch bleibt der alte Standort bestehen ebenso ...

Hallo Frau Bader, mein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit nach 12 Monaten wurde abgelehnt da meine Stelle gestrichen wird und ich im Anschluss der Elternzeit meine Kündigung erhalten soll. Ist das ein rechtmäßiger Grund zur Ablehung? Vielen Dank und beste Grüße

Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit).  Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße 

Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...