John1984
Hallo, ein unverheiratetes Paar erwartet Ende Februar ihr erstes gemeinsames Kind. Nachdem die Vaterschaftserklärung und Sorgerechtserklärung abgegeben wurde, soll Elterngeld/Elternzeit beantragt werden: Die Mutter gibt den Antrag bei Geburt ab, der Vater hat seinen Arbeitsgeber bereits informiert und hätte folgendes geplant: Er möchte gern ab Geburt 4 Wochen Elternzeit nehmen und dann später nochmals 4 Wochen. Oft liest man, dass der Antrag erst mit der Geburt gestellt werden kann. Da der Vater aber noch einen Immobilienkredit laufen hat und dort auch Kreditraten zahlen muss, hat er Angst, dass die Bearbeitung des Antrages zu lange dauert. Hier könnte der Vater doch theoretisch den Antrag sofort vor Geburt abgeben um in die Bearbeitungsschlange zu rutschen. Dann wird irgendwann etwas zurückkommen dass noch Unterlagen fehlen, diese kann er dann nach Geburt nachreichen. Würde dieses Vorgehen Vorteile bzw. eine schnellere Bearbeitung mit sich bringen? Viele Grüße, John
Hallo, der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle Informationen vorliegen. Dazu gehört das Geburtsdatum. Liebe Grüße NB
allmountain
Kann ich mir nicht vorstellen. Die brauchen ja erstmal den genauen Geburtstermin (entsprechende Bescheinigung für die Elterngeldstelle erhält man übrigens vom Standesamt nach der Geburt), bevor die überhaupt irgendwas ausrechnen können. Was du machen kannst- den Antrag weitgehend ausfüllen und notwendige Unterlagen, die du schon hast (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Geburt) schonmal zusammen tragen und vielleicht persönlich dann abgeben, dann wirds vll direkt bearbeitet?!
John1984
Hallo, ja so werd ich das machen - na hoffentlich dauert das nicht allzu lange, es fehlt ja sonst ein komplettes Monatsgehalt... :-/ Viele Grüße, John
Mitglied inaktiv
Je nachdem wo ihr wohnt kann das sehr schnell gehen. Wir hatten den Antrag innerhalb von einer Woche bewilligt. Freitags persönlich abgegeben, Montag die fehlende Unterschrift nachgereicht (Kindsvater musste auch ohne Sorgerecht, Geburtsurkundeneintragen usw unterschreiben) und in der gleichen Woche lag dann freitags der bescheid in der Post. Muß aber auch sagen, bis ich EG beantragen konnte, hat es auch einige Wochen gedauert. Lag daran das ich erst einmal von der KK die Höhe des Mutterschaftsgeldes benötigt habe, dann Sozialversicherungsnummer des Kindes und eben auch Verdienstnachweise des AG. Im großen udn ganzen waren wir da aber IMO nach 1,5-2 Monaten mit durch. Kindergeld dauerte noch etwas länger.
Ähnliche Fragen
Hallo, vor der Geburt habe ich 2058€ Netto jeden Monat verdient, ich habe 6 Wochen vor der Geburt weiterhin 2058€ bekommen. Nach der Geburt habe ich von meinem Chef 1270€ bekommen. Ich dachte das ist wagen der Krankenkasse da die Zuschuss gezahlt haben jedoch ist das der 2 Monat nach der Geburt und gestern habe ich wieder 1270€ bekommen und keine ...
Hallo, ich wollte mal nachfragen was ich an Erstausstattung beim 2.ten Kind beantragen kann beim Jobcenter? klar Kinderwagen sind vorhanden, aber Bett und Kinderwagen und Schrank zwar auch wird aber noch beim Geschwisterkind benötigt.
Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Moment bin ich zum 2. Mal schwanger. Mein Ex-Partner hat mich beim letzten Umgang mit unserem Sohn darauf angesprochen, dass ich wieder schwanger sei und er bezüglich dem Betreuungsunterhalt Auskunft haben möchte. Der Betreuungsunterhalt ist bereits tituliert. Nun habe ich Post von seinem Anwalt bekommen. Ich werde a ...
Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der G ...
Hallo, haben Sie Erfahrung mit dem Streitwerten bei Klagen wegen Mängeln in der Selbstbestimmungsaufklärung bei der Geburt? Mein Sohn wurde per Kaiserschnitt geboren. Ich bin selbst Medizinjuristin, aber nicht als Anwältin tätig und mein Referendariat ist schon ein paar Jahre her. Ich überlege zu Klagen, weil man mir verschiedene weniger invasi ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mein Kind in der 36. SSW nicht lebend entbunden. Wie beeinflusst das meinen Mutterschutz? Sind es noch 8 Wochen seit dem Tag der Entbindung oder stehen mir die 14 Wochen in Gänze zu
Guten Tag Frau Bader, ich habe heute diese Nachricht von meiner Krankenkasse erhalten: "Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz ab 01.06.2025 hat der Gesetzgeber entschieden, dass die in § 3 Abs. 2 MuSchG geregelten Verlängerungstatbestände nicht bei Totgeburten gelten. Folglich kann bei einer Totgeburt eine Verlängerung der Mutterschutzfriste ...
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit sind mein Mann und ich in Steuerklasse IV. Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, das vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der voraussichtliche Geburtstermin ist im November. Wird eine Änderung meiner Steuerklasse auf V kurz vor der Geburt die Höhe des später ausgezahlten Basiselterngeldes beeinflusse ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?