uschi1285
Ich bin seit Ende 2016 in Elternzeit. Im August 2018 habe ich wieder ein Kind bekommen und bin wieder/erneut/immernoch in Elternzeit. Jetzt wird die Abteilung aufgelöst und alle Kollegen werden gekündigt. Auch mir soll ein Aufhebungsvertrag samt Abfindung angeboten werden. Lehne ich ab, komme ich in zwei Jahren zurück und werde betriebsbedingt gekündigt - ohne Abfindung. Aber wenn ich jetzt eine Abfindung erhalte, mindert das mein Elterngeld? Und wie läuft es mit der Elternzeit weiter? In Bezug auf Krankenversicherung etc. Was empfehlen Sie mir?
Hallo, Einmalzahlugen bleiben unberücksichtigt. Die EZ endet mit dem Vertrag Liebe Grüße NB
Dojii
Deine Elternzeit endet automatisch mit Endes/Aufhebung des Vertrages. Das Elterngeld sollte durch die Einmalzahlung nicht gemindert werden, da es sich bei einer Abfindung in 99% der Fälle um einen sonstigen Bezug handelt. Ganz sicher kann man aber nur sein, wenn man die Abrechnung sieht. Solange du Elterngeld bekommst bist du kostenlos weiter versichert (ich geh einfach mal davon aus, du bist gesetzlich versichert). Wenn das Elterngeld allerdings endet, bist du nicht mehr kostenlos versichert und musst dich entweder selbst versichern oder in eine Familienversicherung wechseln, wenn das möglich ist.
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