Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abfindung bei Firmenschließung während der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Abfindung bei Firmenschließung während der Elternzeit

Schnuppis

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Guten Tag, Ich arbeite in einer kleinen eigenständigen Gmbh, die aber 100%ige Tochter eines großen Unternehmens ist.Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis Juli 2013. wie es aussieht, wird die GmbH spätestens zum 30.6.2013 geschlossen. Habe ich ein Recht auf einen Arbeitsplatz im Mutterunternehmen? Bzw. Habe ich ein Recht auf eine Abfindung? Wie würde diese sich dann berechnen? Ich kenne es bei Entlassungen so, das 3 Monatsgehälter gezahlt werden. Wie wäre das in meinem Fall? Besten Dank vorab für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz bei Ihrem vertraglichen Partner. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung gibt es nicht, das muss ausgehandelt werden. Faustformel ist ein halbes Gehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Hallo wie das bei einer GmbH ist weiss ich nicht, bei mir war es damals so, es gab 3 Betriebe in der Stadt,meiner hat geschlossen als ich in ez war, uns wurde angeboten nach der ez in einen anderen Betrieb zu Wechsel oder einen aufhebubgsvertrag zu unterzeichnen, Abfindung haben wir mit dem Anwalt verhandelt. Einfach kündigen hatte Sie mich nicht können.


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