Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab welchem Alter ist man Strafmündig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ab welchem Alter ist man Strafmündig?

Mitglied inaktiv

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Ende April dieses Jahres hat ein Mädel (15) behauptet, von der Madelsgruppe, zu der meine Tochter gehört angegriffen und verletzt worden zu sein. Später kam raus, dass alles ausgedacht und die Verletzungen sich selbst beigebracht wurde. Fakt. Auf unsere genaue Nachfrage bei der Kripo wurde nur gesagt, dass unsere Tochter nicht als Beschuldigte gilt. Sie sei nur Zeuge und sollte Namen nennen. Wie ist das genau... Folgt da von Amtswegen was auf das andere Mädel? Ich Frage deshalb, weil die Mutter vom besagten Mädchen jetzt plötzlich auf lieb und nett macht, obwohl nie großartig Kontakt bestand.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab 14 ist man strafmündig (dann erfolgt aber bis 18/21 Bestrafung nach Jugendstrafrecht). Da Ihre Tochter Zeugin ist, muss es ein Verfahren gegen das andere Mädchen geben. Sonst gäbe e ja nichts, wo Ihre Tochter aussagen muss. Bei der falschen Verdächtigung handelt es sich nicht um ein Antragsdelikt. Ein entsprechender Strafantrag muss also nicht gestellt werden. Das Verfahren wird in diesem Fall (geringe/ keine öffentliche Interesse) wahrscheinlich eingestellt. Liebe Grüße NB


mellomania

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solange keine anzeige gemacht ist passiert gar nix. strafmündig ist man mit 14 soviel ich weiß.


Mitglied inaktiv

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Kommt da nix von Amtswegen... Immerhin waren sie bei der Kripo und erst später kam raus, dass es nicht wahr ist


HeyDu!

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Man spricht in dem Fall von Schuldunfähigkeit. Diese ist im § 19 StGB zu finden: "Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist." Bedeutet, ab dem 14. Geburtstag wird es Ernst ;-) Du möchtest jetzt wissen, ob für die junge Dame wegen der Lüge Konsequenzen folgen? Schlecht einschätzbar aus der Ferne. Die Kripo sagte doch die Tochter ist Zeugin, nicht Beschuldigte. Ihr wisst nicht im Detail, was die Aussage des Mädchens beinhaltet hat. Wenn das "böse Mädchen" falsche Tatsachen in der Schule oder sonst wo herum erzählt, könnt ihr sie natürlich anzeigen. Bg


Mitglied inaktiv

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Ja unsere gilt als Zeugin, nicht als Beschuldigte oder Mittäter.... Eben nur befragt worden. Aber wenn von Amtswegen an die andere was kommt, ist sie ja wieder Zeuge....*ojemini*


Mitglied inaktiv

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Eben hat die zuständige Kripo Beamtin angerufen.... Es haben die Eltern von der 16 jährigen, die als Haupttäterin geführt wurde, Anzeige erstattet. Wegen falscher Verdächtigung. Uns steht frei uns dazu anzuschließen.


Mitglied inaktiv

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Danke Frau Bader. Also das andere Mädchen hat Ende April Anzeige wegen tätlichen Angriff gegen unbekannt erstattet. Sie hat halt nur ausgesagt, dass es Mädels aus der Gruppe um meine Tochter herum waren. Meine Tochter sollte halt sagen, wer diese Mädchen waren..... Meine Tochter war quasi der Kronzeuge, der Namen nennt. Haben extra nachgefragt, welchen status sie jetzt hat. Für die Tatzeit hatte sie eh ein Alibi und ein anderes auch. Die Mädchen schrieben zu der genannten Zeit whatsapp. Dann stand drei Wochen später in der zeitung dass der Überfall gar nicht stattfand. Alles sich ausgedacht und sich selber verletzt. Wollte jetzt nur wissen, ob noch was nach kommt. Was ja jetzt kommen wird weil Anzeige erstattet wurde.


mellomania

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wird die info über die einstellung des verfahrens kommen.


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