Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Zusammensetzung bei alter Elternzeit

Frage: Elterngeld Zusammensetzung bei alter Elternzeit

Rosa1234

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Liebe Frau Bader, mich würde interessieren wie das Elterngeld berechnet wird wenn zwei Monate davon altes Elterngeld sind. Also der ET ist der 05.07.2021. Das bedeutet ich muss Gehaltsnachweis vom Juli 2020 bis Juni 2021 nachweisen können. Nun war ich Juli und August 2020 noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Wie berechnen sich die beiden Elternzeit Monate für die neue Elternzeit? Wird das alte Elterngeld für die Berechnung hergenommen oder das Gehalt welches ich vor meiner ersten Elternzeit verdient habe, also Gehalt von 2018? Vielen Dank im Voraus! Rosa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ich verstehe die Anfrage nicht so ganz. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit Mg o EG eines älteren Kindes bis zu dessen 14 Lebenmonat werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Warst du bei deinem ersten Kind zwei Jahre in Elternzeit? Dann werden die Monate mit jeweils null Euro berechnet


Mitglied inaktiv

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Du musst bei ET 7/21 gehaltnachweise von 6/20 bis 5/21 einreichen. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Welche Monate noch ausgeklammert werden, kann man erst sagen, wenn du schreibt wann Kind 1 geboren ist und wie lange Elterngeld bezogen wurde. Monate mit EG werden bis zum 12. Lebensmonat bzw 14. Lebensmonat bei egplus ausgeklammert.


Felica

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Elternzeit spielt bei der Berechnung vom neuen Elterngeld gar keine Rolle. Ob du in EZ warst oder ohne EZ zuhause als Hausfrau ist völlig nebensächlich. Für das neue EG spielt, wie beim älteren Kind auch, nur dein Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt eine Rolle. Hast du in der Zeit kein Einkommen gehabt, warum auch immer, dann gelten die Monate mit 0 €. Ausgeklammert werden dann beim neuen EG genauso wie beim ersten Kind wieder Monate in denen du Mutterschaftsgeld bezogen hast oder in denen du schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen hast. Das einzige was darüber hinaus bei nicht selbstständigen noch eine Rolle beim neuen EG spielt, sind die ersten 14 Monate EG. Diese und nur diese können noch ausgeklammert werden. EG ab dem 15ten Lebensmonat dagegen nicht, das zählt mit 0 €. Da du die wichtigsten Infos nicht nennt, kann man dir hier keine wirklich individuelle Antwort geben.


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