Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ehrenamt, Familienname, bis zu welchem Alter den Namen der Kinder ändern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ehrenamt, Familienname, bis zu welchem Alter den Namen der Kinder ändern

roza_soza

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Guten Abend, Bis zu welchem Alter müssen/können/dürfen Kinder ihren Nachnamen ändern, wenn die Eltern einen Ehenamen festlegen? Folgende Situation: Unverheiratetes Paar bekomt ein Kind und legt einen Familiennamen fest. Vor der Geburt des zweiten Kindes heiraten sie, legen aber keinen Ehenamen fest. Die Kinder tragen also den Familiennamen und die Eltern weiterhin unterschiedliche Nachnamen. Laut Standesamt kann der Ehename jederzeit nachträglich festgelegt werden. Wenn er anders ist als der Familienname, werden auch die Kinder umbenannt. Was bedeutet das aber für die Kinder? Wenn die Eltern nun 10 oder 20 Jahre nach der Hochzeit doch noch einen gemeinsamen Ehenamen festlegen möchten, der nicht der Familienname ist, was passiert mit dem Nachnamen der Kinder, wenn diese schon älter sind? Klar, bei einem 4jährigen Kind wird der Nachname geändert, aber bei einem volljährigen Kind doch sicher nicht mehr? Was, wenn ein Geschwisterkind volljährig ist, die anderen noch nicht? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Eltern später heiraten, können sie tatsächlich einen anderen Familiennamen festlegen. Bei der Eheschließung muss ja grds erst einmal kein Familienname bestimmt werden. Etwas anderes dürfte aber gelten, wenn Kinder vorhanden sind. Denn wenn man andersherum heiratet und keinen Familiennamen bestimmt, muss man dies ja auch spätestens mit der Geburt eines Kindes tun. Deshalb gehe ich davon aus, dass, wenn die Eltern heiraten, sie einen Familiennamen bestimmen müssen. Aber der kann eben abweichend von den bisherigen Namen der Kinder. Liebe Grüße NB


roza_soza

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Es sollte natürlich "Ehename" und nicht "Ehrenamt" heißen!


Pamo

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Derjenige Nachname, der dem ersten gemeinsamen Kind gegeben wurde wird automatisch der Familienname, egal ob die Eltern selber ihre Nachnamen behalten


Pamo

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Will also heißen: Der Name der Kinder kann gar nicht geändert werden.


misses-cat

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Doch das geht, auf jedenfall ging das 2014 Die erste gemeinsame Tochter die ich mit meinem Mann 2014 bekommen habe hatte meinen Mädchennamen bekommen über Hochzeit hatten wir da noch keinen Kopf. Das haben wir, spontan ein paar Monate später gemacht und da haben wir einen Familiennamen bestimmt ( gut in meinem Fall wieder mein Name aber es hätte auch der Name meines Mannes sein können und das Kind hätte diesen dann auch bekommen. Wie lange das aber nach einer Hochzeit gehen würde, keine Ahnung.


Pamo

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Im Fall oben wurde bereits bei Kind1 ein Familienname bestimmt.


misses-cat

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Das wurde bei uns ja auch, hätten wir weitere Kinder bekommen und wären wir da immer noch nicht verheiratet gewesen hätten die Kinder automatisch meinen Namen bekommen, darüber wurden wir aufgeklärt mit der Aussage das dies nur durch Heirat von uns noch Mal zu ändern wäre


Tini_79

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fragen müssen, ob das Kind umbenannt werden soll? Wurden wir aber! Auf jeden Fall war es 2015 so wie bei Mises - das voreheliche Kind hätte einen anderen Namen bekommen (können), wenn wir diesen als Ehenamen bestimmt hätten. So oder so geht das aber meiner Meinung nach nur bis 18 und nur so lange das Kind im gleichen Haushalt lebt.


roza_soza

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@Pamo Natürlich kann ein Kind umbenannt werden, wenn geheiratet wird. Eben damit die ganze Familie den gleichen Nachnamen trägt. Wenn ein uneheliches Kind zB den Namen der Mutter trägt und die leiblichen Eltern des Kindes des dann heiraten und die Mutter den Namen des Vaters annimmt, ändert sich damit auch der Nachname des Kindes. Der Ehename ist stärker als der Familienname. Danke soweit für die Antworten. Schlauer bin ich nur leider immer noch nicht :-) Ich werde mal beim Standesamt nachfragen.


Felica

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Wir hatten das so. Kind q wurde geboren, da waren wir unverheirater. Kind hat dann meinen Nachnamen bekommen. Mit dem Hinweis, daß ab nun automatisch alle gemeinsamen Kinder erst einmal meinen bekommen. Jahre später haben wir dann geheiratet und wurden gefragt welchen Nachnamen nun unser Kind bekommen soll. Bis zum 5ten Geburtstag wäre das ein leichter Verwaltungsakt. Wir haben dann für uns alle den Namen von meinem Mann gewählt, also bekam auch Kind eine neue Geburtsurkunde usw. Kind 2 wurde nach der Eheschließung geboren, da wurde direkt der nachname genommen. Nach dem 5ten Geburtstag hätte wohl das Gericht prüfen müssen. Ab dem 12ten Geburtstag werden dann wohl die Kinder mit gefragt. So die Erklärung am uns damals.


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