Hallo Frau Bader, seit 01.01.2015 habe ich in der neue Arbeitsstelle anfangen zu arbeiten als Pflegefachhelferin und am 05.01.2015 habe ich erfahren dass, ich bin schwanger bin und hatte die Schwangerschaftsbeschwerden und konnte nicht arbeiten bekam also Krankschreibung. Nach langen hin und her telefonieren mit meiner Krankenkasse und Knappschaft habe ich erfahren dass, ich in den ersten 4 Wochen kein Krankengeld bekomme. Mein Arbeitgeber will mir ab Februar 2015 BV erteilen durch Gewerbeaufsichtamt, Begründung: Gefahren im Beruf für Kind und Mutter. Ab Februar 2015 muss mein Arbeitgeber 100% mein Lohn also (450€) weiterzahlen oder kann er dass verweigern und sagen sie hat hat nur 5 Tage gearbeitet??? Danke für die Antwort
von Inna89 am 29.01.2015, 14:06