Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab 1.7.2014 arbeitslos , kann ich meine 3 jahre elternzeit nehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ab 1.7.2014 arbeitslos , kann ich meine 3 jahre elternzeit nehmen?

jerry04

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Hallo, war jetzt ein Jahr im Bundesfreiwilligendienst und ab 01.07.2014 arbeitslos. Meine frage da ich jetzt arbeitslos bin und gern wieder meine drei Jahre elternzeit nehmen möchte (33 ssw , et am 16.8)wo muss ich diese anmelden ? Wie lange steht mir elternzeit zu oder kann ich nehmen? danke im voraus lg Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, kommt drauf an, ob Sie von jemandem Leistungen bekommen, zum Beispielvom Arbeitsamt . ansonsten brauchen sie nirgends Elternzeit zu nehmen, bekommen dennoch, wenn Sie nicht mehr als 30 h pro Woche arbeiten, Elterngeld. Liebe Grüße, NB


peekaboo

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Sternenschnuppe

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Gar nicht, für Elternzeit braucht es einen Arbeitgeber. Dann bist Du ganz normale Hausfrau die nächsten Jahre. Das mit der Krankenkasse hast Du geklärt ? Notfalls über den Mann familienversichern, sonst musst Du das selbst zahlen.


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