Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin berufstätig (vollzeit), da aber bei 2 Kinder das Geld hinten und vorne nicht reicht, habe ich mich mal umgesehen. ich könnte einen Nebenjob für 1 manchmal 2x die Woche bekommen...für 20 DM die Std. wären also 80 bzw. 120 DM im Monat muss das auch angezeigt und versteuert werden? reicht es dann wenn ich den Sozialversicherungsausweis (dieser rosa Streifen) dort abgebe? und wie ist das mit den Steuern (weil ich ja schon berufstätig bin muss ich ja auch abgeben) vielen dank Ulrike
Liebe Ulrike, nach der Änderung der Gesetze ist der 630 DM-Job nur noch vorteilhaft, wenn man sonst keine Tätigkeit ausübt. Ansonsten ist, wie bei Ihnen, eine Versteuerung etc. erforderlich. Angezeigt werden muß jede Tätigkeit, um den Überblick zu erhalten. Das ist ja der Grund, warum sich bei Erlass des Gesetzes soviele Betroffene aufgeregt haben. Gruß, NB
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