Mitglied inaktiv
Hallo, mein Fall scheint kompliziert zu sein, weil auch meine Krankenkasse nicht so recht Bescheid weiß. Meine Elternzeit endet am am 31.7.2007. Jetzt bin ich wieder schwanger und die Schutzfrist beginnt am 12. September 2007. Das bedeutet, ich "müsste" vom 1.8. bis zum 11.9. wieder in der Firma arbeiten, um das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zu bekommen. Nun gelten als Berechnungsgrundlage ja die Monate Juni, Juli und August. Juni und Juli bin ich ja noch in Elternzeit und habe kein Geld und August bekomme ich dann unbezahlten Urlaub und ab Ende August (darf kein voller Monat unbezahlt sein, weil mein AG mich sonst abmelden muss) hänge ich meinen bezahlten Urlaub an, den ich noch vor meiner ersten Schwangerschaft hatte. Demnach würde ich ja nur ein paar Tage im August arbeiten, also nur paar Euro bekommen. Ist es jetzt so, dass ich kein Mutterschaftsgeld bekomme (weil es ja eine Lohnfortzahlung ist und ich keinen Lohn bezogen habe in den drei Monaten) oder wird da das Gehalt zugrunde gelegt, was ich vor meiner Ersten Tochter hatte? Vielen Dank Johanna
Hallo, das Gehalt vor der ersten EZ. Liebe Grüsse, NB
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