Lisa0711
Hallo Frau Bader. Ich befinde mich in meinem 3 Jahr Elternzeit, mache jedoch bei meinem Arbeitgeber einen 450 Euro Job. Jetzt habe ich allerdings Probleme mit der Betreuung von meinem Sohn aufgrund wechselnder Arbeitszeiten. Ich. frage mich ob es mir möglich ist den 450 Euro Job wieder zu kündigen und ohne zu arbeiten das 3 Jahr Elternzeit zu beenden. Über eine Antwort würde ich mich freue.
Hallo, ja, das ist möglich. Achten Sie aber darauf, nur die Teilzeit zu kündigen und nicht den gesamten Vertrag. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Also ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt..Erste Frage ab wann muss ich Antrag auf drittes Jahr einreichen? Dann habe ich jetzt die Möglichkeit nächstes Jahr im April bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob zu machen, den mir meine alte Chefin nicht bieten kann..Bin ich dann trotzdem noch in Elternzeit? Wie muss ich da vorgehen? wie ist d ...
Guten Abend! Ich habe einen 20 Monate alte Tochter und möchte aufgrund von keinem Kitaplatz noch bis zum 3 Geburtstag Elternzeit verlängern...allerdings haben wir ab September eine Tagesmutter für 3 Vormittage die Woche und ich würde gerne in der Zeit einem 450 Euro Job nachgehen. Meine Chefin habe ich schon angesprochen Sie hat aber keinen 450 E ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wird am 21.08.15 ein Jahr alt. Ich möchte ab September gerne auf 450 Eur arbeiten. Ich hätte hierfür auch schon eine tolle Putzstelle gefunden. Derzeit arbeite ich in einer Versicherung. Es hätte also nichts mit meiner Tätigkeit zu tun. Beantragt habe ich 2 Jahre Elternzeit. Ich habe eine einfache Fahrtzeit vo ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit für Kind 1. (drei Jahre insgesamt, derzeit mitten im zweiten Jahr) Ich habe bei einem anderen Arbeitgeber (nicht bei meinem Hauptarbeitgeber von dem ich in Elternzeit bin) mir montalich 450 Euro verdient als Minijob, da ich ja kein Elterngeld mehr erhalte. Nun bin ich erneut schwanger und ca ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Die letzten 10 Beiträge
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn
- BESCHÄFTIGUNGS VERBOT
- Nach Elternzeit wieder schwanger
- Kind krank Beamte und gesetzlich Versicherte getrennt lebend
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis