schneeflockenkind
Guten Abend! Ich habe einen 20 Monate alte Tochter und möchte aufgrund von keinem Kitaplatz noch bis zum 3 Geburtstag Elternzeit verlängern...allerdings haben wir ab September eine Tagesmutter für 3 Vormittage die Woche und ich würde gerne in der Zeit einem 450 Euro Job nachgehen. Meine Chefin habe ich schon angesprochen Sie hat aber keinen 450 Euro Stelle bei sich. Jetzt möchte ich mir was anderes suchen.Ist das erlaubt? Muss ich schriftliche Bescheinigung vom alten Arbeitgeber haben? Wie sollte Formulierung sein? Gleichzeitig wollen wir eigentlich ein zweites Kind bis zum Ablauf der Elternzeit (allerdings hat es bis zur ersten Schwangerschaft lange gedauert..) bekommen..was muss man da beachten? Welche Gelder stehen einem zu? Mit freundlichen Grüßen und Danke
Hallo, sie können sich einen neuen Job suchen, dann den alten Arbeitgeber fragen und mit dessen Zustimmung dort in der Elternzeit arbeiten. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Dein AG muss den Nebenjob genehmigen. Wenn er Dir selbst nichts anbieten kann und Du nicht zur Konkurenz gehst dürfte er dem nicht wiedersprechen. Elterngeld wird aktuell der Mindestsatz. Je mehr Du ab jetzt verdienst, desto mehr Monate mit Einkommen generierst Du und es steigt. + Kindergeld dann wenn das Kind da ist.
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