Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

450 Euro Job in Elternzeit

Frage: 450 Euro Job in Elternzeit

schneeflockenkind

Beitrag melden

Guten Abend! Ich habe einen 20 Monate alte Tochter und möchte aufgrund von keinem Kitaplatz noch bis zum 3 Geburtstag Elternzeit verlängern...allerdings haben wir ab September eine Tagesmutter für 3 Vormittage die Woche und ich würde gerne in der Zeit einem 450 Euro Job nachgehen. Meine Chefin habe ich schon angesprochen Sie hat aber keinen 450 Euro Stelle bei sich. Jetzt möchte ich mir was anderes suchen.Ist das erlaubt? Muss ich schriftliche Bescheinigung vom alten Arbeitgeber haben? Wie sollte Formulierung sein? Gleichzeitig wollen wir eigentlich ein zweites Kind bis zum Ablauf der Elternzeit (allerdings hat es bis zur ersten Schwangerschaft lange gedauert..) bekommen..was muss man da beachten? Welche Gelder stehen einem zu? Mit freundlichen Grüßen und Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie können sich einen neuen Job suchen, dann den alten Arbeitgeber fragen und mit dessen Zustimmung dort in der Elternzeit arbeiten. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dein AG muss den Nebenjob genehmigen. Wenn er Dir selbst nichts anbieten kann und Du nicht zur Konkurenz gehst dürfte er dem nicht wiedersprechen. Elterngeld wird aktuell der Mindestsatz. Je mehr Du ab jetzt verdienst, desto mehr Monate mit Einkommen generierst Du und es steigt. + Kindergeld dann wenn das Kind da ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Also ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt..Erste Frage ab wann muss ich Antrag auf drittes Jahr einreichen? Dann habe ich jetzt die Möglichkeit nächstes Jahr im April bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob zu machen, den mir meine alte Chefin nicht bieten kann..Bin ich dann trotzdem noch in Elternzeit? Wie muss ich da vorgehen? wie ist d ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wird am 21.08.15 ein Jahr alt. Ich möchte ab September gerne auf 450 Eur arbeiten. Ich hätte hierfür auch schon eine tolle Putzstelle gefunden. Derzeit arbeite ich in einer Versicherung. Es hätte also nichts mit meiner Tätigkeit zu tun. Beantragt habe ich 2 Jahre Elternzeit. Ich habe eine einfache Fahrtzeit vo ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit für Kind 1. (drei Jahre insgesamt, derzeit mitten im zweiten Jahr) Ich habe bei einem anderen Arbeitgeber (nicht bei meinem Hauptarbeitgeber von dem ich in Elternzeit bin) mir montalich 450 Euro verdient als Minijob, da ich ja kein Elterngeld mehr erhalte. Nun bin ich erneut schwanger und ca ...

Hallo Frau Bader. Ich befinde mich in meinem 3 Jahr Elternzeit, mache jedoch bei meinem Arbeitgeber einen 450 Euro Job. Jetzt habe ich allerdings Probleme mit der Betreuung von meinem Sohn aufgrund wechselnder Arbeitszeiten. Ich. frage mich ob es mir möglich ist den 450 Euro Job wieder zu kündigen und ohne zu arbeiten das 3 Jahr Elternzeit zu beend ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...