Jessi86
Hallo Frau Bader, momentan komme ich einer Anstellung auf 400€ Basis nach und werde ab dem 24.02. ALG I beziehen. Da ich meiner Anstellung am Nachmittag nachkomme und merke, dass meine Kinder unter meiner Abwesenheit "leiden", da ich kaum noch Zeit habe etwas mit ihnen zu unternehmen, würde ich meinen 400€ Job gerne kündigen. Kann mir das ALG I auch gekürzt werden, wenn ich meinen 400€ kündige??? Liebe Grüße Jessi
Hallo,, hierzu sagt die Agenut f Arbeit: Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden. Sonderfälle beim Nebeneinkommen Besonderheiten hinsichtlich des anrechnungsfreien Entgelts gelten dann, wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung mindestens für 12 Monate neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger ausgeübt haben. In diesem Fall bleibt Nebeneinkommen bis zur Höhe des während der letzten 12 Monate in dieser Tätigkeit erzielten durchschnittlichen Entgelts anrechnungsfrei. Der Freibetrag beträgt aber mindestens 165 Euro monatlich. Liebe Grüsse, NB
njunja
nein können sie nicht weil der 400 euro job ja nicht steuerpflichtig ist ,ich hab während dem bezug von alg 1 meinen 400 euro job gekündigt und hab nix gekürzt bekommen
Mitglied inaktiv
ich verstehe das nicht. warum bekommst du nächste woche alg1? warst du gesperrt? ist der minijob jeden nachmittag den ganzen nachmittag? gekürzt wird dir nichts, aber es sind halt 165€ weniger im säckel. ich frage mich auch, ob du dem arbeitsmarkt dann komplett zur verfügung stehst/stehen willst, was ja nicht unerheblich ist für den bezug ist....
Jessi86
Da mein Bezug des Elterngeldes dann ausläuft und ich dem Arbeitsmarkt dann in Teilzeit am Vormittag zur Verfügung stehe, beziehe ich dann ab dem 24.02. ALG I. Das heißt jetzt aber, wenn ich meinen 400€ Job kündige, wird mein ALG aber nicht gekürzt oder? Also als Beispiel: Ich habe einen Anspruch auf 700€ ALG, bekomme allerdings nur 500€ da ich einen 400€ Job habe. Wenn ich diesen kündige, bekomme ich dann weiterhin 500€ da ich ja selbst gekündigt habe oder ist das in dieser Situation nicht relevant und ich bekomme die 700€. LG Jessi
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