Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

4 Fragen zu Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 4 Fragen zu Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich hätte 4 Fragen zu Elterngeld. 1.) Ich bin momentan schwanger aber noch nicht verheiratet. Wir haben auf Grund verschiedener Umstände beschlossen erst nach der Geburt zu heiraten. Und jetzt hab ich vor kurzem gehört, dass nichtverheiratete Frauen nur 60% Elterngeld bekommen und nicht 67%. Stimmt das? Bei mir wäre das ein Unterschied von 200€ weniger im Monat!!! 2.) Und stimmt das, das bei nicht verheirateten das Elterngeld später nicht dem zu versteuernden Einkommens des Partners zugerechnet werden kann? 3.) Kann ich mir mein Elterngeld auf 18 Monate auszahlen lassen und nicht auf 12 oder 24 wie überall in den Broschüren angegeben? 4.) Wann stellt man den Antrag auf Elterngeld am besten? Mit der Geburt oder schon Monate vorher? Es wäre sehr nett wenn Sie mir diese beantworten könnten. Grüße Nata


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein 2. Das Elterngeld unterliegt bei dem, der es bekommt, dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, das man es nicht versteuert, aber auf den rest, den man versteuert, einen höheren Satz zahlt 3. Gesetzlich nein, aber einige Stellen machen es trotzdem 4. Sie haben erst ab der Geburt die Geburtsurkunde etc zur Antragstellung Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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1. Bisher ist der Familienstand egal. Ich weiß aber nicht, wie es ab 2011 aussieht. 2. Natürlich nicht. Bisher machst du ja deine Steuersachen und er seine. Wenn ihr heiratet und dann zusammen veranlagt werdet, gilt das fürs ganze Jahr. Bekommst du also 2011 Elterngeld und ihr heiratet 2011 (Zusammenveranlagung), dann wird das EG zu eurem gemeinsamen Einkommen gezählt. Ihr könnt für das Jahr der Eheschließung aber auch nochmal getrennt die Steuer machen. Über Vor- und Nachteile berät euch der Steuerberater. 3. Grundsätzlich nein! Allerdings hab ich schon gelesen, dass sich Leute für die Splittung (2 Jahre) entschieden haben und sich nach 1,5 Jahren den Restbetrag auszahlen ließen. 4. Für den Antrag brauchst du die Geburtsurkunde. Es geht also nur nach der Geburt. Gruß Sabine


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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist meine erste SS und ich bin total verunsichert bzgl. Elterngeld usw. Langsam versteh ich warum wir wenig Kinder im Land haben :-))))) Danke nochmals! LG Nata


Mitglied inaktiv

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Hallo, entschuldigung wenn ich hier einfach so mit reinschreibe,aber würde gerne etwas fragen,wegen dieser Aussage : 3. Grundsätzlich nein! Allerdings hab ich schon gelesen, dass sich Leute für die Splittung (2 Jahre) entschieden haben und sich nach 1,5 Jahren den Restbetrag auszahlen ließen. Wie würde es wohl bei mir aussehen? Ich bin noch für gute 2 Jahre in Elternzeit,habe mein Elterngeld für 24 Monate splitten lassen,geht also noch bis Dez.11 Ich suche aber im moment eine Arbeit,wenn ich das Glück habe,eine Stelle zu bekommen,kann ich mir dann das Restliche Geld,was ich bis Dez.11 bekommen würde auszahlen zu lassen? Mein Mann würde dann für die restliche Zeit sich ums Kind kümmern. Ich frage,weil ich gelesen habe,wenn wir tauschen würden,dass dann nur noch 14 Monate gezahlt werden würde. Ist vielleicht ein bisschen wirr geschrieben,und entschuldige mich schonmal dafür. Hoffe,man kann mir trotzdem eine Antwort darauf geben. MFG


Mitglied inaktiv

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Hallo Nicole, ich war gestern bei der Schwangerschaftsberatung und die Frau hat mir dann erklärt, dass ich Elterngeld auf zwei Jahre ausdehnen (nicht auf 18 wie ich wollte) und dann 18 Monaten den Restbetrag auf einmal auszahlen kann. So wäre ich abgesichert, wenn ich nach 18 Monaten mich doch entscheiden würde 24 zuhause zu bleiben. Also es soll gehen! Gruß Nata


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