Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3 Kind in (Teilzeit) Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3 Kind in (Teilzeit) Elternzeit

Emjo

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Guten Morgen Frau Bader, ich bin neu hier, und auf Ihren Expertenrat aufmerksam geworden. Erstmal vielen Dank für Ihre Arbeit hier. Jetzt zu meiner Situation: Ich bin leider ungeplant ganz frisch schwanger mit Kind Nr. 3. Und aber noch in Elternzeit mit Kind 2. Kind 1 * Februar 2020 Kind 2 * Juni 2021. Kind 3 voraussichtlicher ET Mai 2023. Für Kind 2 erhalte ich Elterngeld plus bis Dezember 2022 also 20 Monate. Ab Januar 2023 habe ich eine Teilzeitstelle in Elternzeit mit 15 Stunden/ Woche bei meinem Arbeitgeber beantragt. Vor 2 Wochen. Rückmeldung noch nicht erhalten. Meine Fragen jetzt: 1.Was soll ich jetzt tun? Die Anmeldung zur Teilzeit in Elternzeit zurückziehen? Dann muss ich meinem Chef ja wohl den Grund nennen. Bin erst in der 4 oder 5 Woche schwanger. Kann ja noch alles passieren. Mein neuer Mutterschutz beginnt so ca. 15 März 2023 +/-. 2. Wie sieht es mit dem Elterngeld aus? Es wird wohl wieder drauf hinaus laufen dass 14 Monate ausgeklammert werden von Kind 1? Elterngeld setzt sich dann aus Zeiten von 2019+ 3 NULL Monate + 2.5 Monate Teilzeit zusammen? Würde es Sinn machen fürs Elterngeld Januar bis März zu arbeiten? 3. Kann ich meine Teilzeit in Elternzeit einen Tag vor Mutterschutz beenden? Ich fühle mich gerade so als würde jemand betrügen. Aber als ich die Teilzeit beantragt habe, wusste ich wirklich nichts von einer erneuten Schwangerschaft. Es war so leider alles nicht geplant. Vielen herzlichen Dank. Ihre Antwort wird mir bestimmt helfen Ordnung in das Chaos zu bringen. Mit besten Dank Emjo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Warum sollten Sie? Sie können doch bis zum Mutterschutz arbeiten (oder bekommen ein BV) 2. Es werden die ltzten 12 Mo. genommen. Sie können Monate mit EG plus bis zum 14. Lebensmonat sowie MG Monate ausklammern. 3. Na klar Lassen Sie sich das restliche EG von K2 vor Beginn des Mutterschutzes auszahlen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Beende die Elternzeit zum neuen Mutterschutz. Dann gibt es das Mutterschaftsgeld nach alten Vertrag. Das ist so gesetzlich erlaubt und kein Betrug. Ja zum neuen Elterngeld kannst du 14 Monate ausklammern lassen, wo du Elterngeld bezogen hast. Ab September zählen die Monate mit 0€. Es wäre also gut zu arbeiten.


Emjo

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Vielen Dank


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