tinkerbell18
Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde im Juli 2015 geboren, davor hatte iCh ein Beschäftigungsverbot da ich seelische Belastungen aufgrund meines AG hatte und ich dadurch immer wieder Blutungen bekam. Damals habe ich 2 Jahre EZ beantragt aber nur im 1 Jahr EG bekommen. Nun habe ich mir im Januar 2016 die Spirale einlegen lassen, habe aber aufgrund von sehr extremen NW einen Termin zur Ziehung am 24.10 bekommen. Mein Partner und ich haben uns nun doch für ein 2 Kind entschieden und wollen dann wieder üben ;-) Nun meine Frage; Soll ich die EZ verlängern ? Und dann ggf beenden umso MuSchu zu bekommen ? Habe noch Rest Urlaub 24 Tage ? Kann ich die davor hängen ? Bekomme ich dann "nur" 300 Euro EG ? LG
Hallo, 1. Ja, können Sie verlängern 2. Sie bekommen dann den Grundbetrag Liebe Grüße NB
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