Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3 Jahre Elternzeit und dann ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3 Jahre Elternzeit und dann ?

Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn die 3 Jahre Elternzeit um ist und ich wieder in meinen alten Beruf und meine alte Stelle zurück möchte, geht das nur wenn ich die Stelle so antrete wie ich sie verlassen habe. Ich habe vorher 38,5 Stunden gearbeitet möchte das aber nach Ablauf der Elternzeit nicht mehr, muss mich mein Chef trotzdem weiterhin beschäftigen ??? DANKE LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Jetzt kommt der Lieblingssatz der Anwälte: "das kommt darauf an!" :-) Wieviel AN beschäftigt Dein AG? Wenn mehr als 15, dann hast Du ein gesetzliches Recht auf Teilzeit. www.teilzeit-info.de Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Guten Morgen, leider nicht, wir sind eine kleine Praxis mit 4 Angestellten. Also hab ich wohl kein Recht auf eine Teilzeitbeschäftigung ? Gruß


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