philippa2014
Hallo, ich bin aktuell ca. in der Mitte des 2. Jahres der Elternzeit. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit sowie für das 2. Jahr Teilzeit beantragt. Des Weiteren hatte ich die Übertragung des 3. Jahres mitbeantragt. Bei letzteren wurde darauf verwiesen, dass ich mich dann noch einmal zu der entsprechenden Zeit melden solle. Nun möchte ich zeitnah (im 2. EZ-Jahr) meine Arbeitszeit aufstocken (im Rahmen der 30 h-Grenze) sowie das 3. Jahr doch direkt im Anschluss nehmen. Welche Rahmenbedingungen muss ich hierbei beachten? Wenn ich jetzt nur die Erhöhung der Arbeitszeit beantrage, kann ich später noch das 3. Jahr zu den gleichen Bedingungen beantragen? Oder sollte ich alles zeitgleich machen? Kann der AG dem 3. Jahr zustimmen, aber jegliches TZ-Modell ablehnen? Oder muss er mind. dem bisherigen TZ-Modell der Elternzeit zustimmen? Oder muss er auch einem neuen TZ-Modell zustimmen (Erhöhung der Arbeitszeit)? Danke und LG
Hallo, ich würde das alles zusammen machen, damit der Arbeitgeber weiß, wie er für die Zukunft planen kann. Der Arbeitgeber muss der Erhöhung der Arbeitszeit nicht unbedingt zustimmen, sollte aber betriebliche Gründe zur Ablehnung nennen. Das hängt auch von der Größe des Betriebes ab. Liebe Grüße, NB
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