Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir im Mai 2009 das 3. Jahr der Elternzeit abgelehnt, obwohl ich damals geschrieben habe, das ich das 3. Jahr aufheben möchte. Obwohl ich mehrmals angefragt habe, habe ich es nicht schriftlich bekommen. Man meinte, wenn es rechtlich alles seine Richtigkeit hätte, wäre das okay und ich bräuchte es nicht schriftlich. Jetzt ist mir aber im Nachhinein aufgefallen, daß ich eigentlich schon über 1/2 Monat vom 3. Jahr der Elternzeit genommen habe, denn ich bin nicht gleich am 2. Geburtstag meiner Tochter wieder angefangen zu arbeiten, sondern erst am 1.8. Konnte mein AG das 3. Jahr unter diesen Bewegggründen trotzdem ablehnen, obwohl es ja schon angebrochen war oder kann ich hier im Nachhinein noch gegen vorgehen? Das Kind wird im Sommer nun bereits 8 Jahre alt. Zwischenzeitlich wurde in 2009 ein weiteres Kind geboren. Vielen Dank im Voraus für die Antwort. LG
Hallo, wenn Sie anfänglich mind. 2 Jahre beantragt hatte, haben Sie einen Anspruch auf das 3. Jahr. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn Du zu ANfang mindestens 2 Jahre Elternzeit angemeldet hast, dann darf er Dir das 3. Jahr NICHT verwehren. Du mußt es auch nicht beantragen, sondern einfach nur mindestens 7 Wochen vor dem Antritt Deinen AG darüber schriftlich informieren. Wann sind denn Deine 2 Jahre zu Ende gewesen, wann hast Du das 3. Jahr wirklich geltent machen wollen? Warum bist Du damit nicht direkt zu einem Anwalt gegangen als Dein AG Dir das 3. Jahr verwehrt hat? LG Sabine
Mitglied inaktiv
Das 2. Jahr war Mitte Juli 2005 zu Ende. Habe dann ab dem 1.8. bis zum Beginn MuSchu von Kind 2 gearbeitet (bzw. hatte davor noch Urlaub und bin dann übergangslos in den MuSchu gegangen): Mit der EZ-Anmeldung von Kind 2 habe ich nach dem MuSchu von Kind 2 gleich das 3. Jahr von Kind 2 beantragt und wollte danach dann die 3 Jahre von Kind 2 nehmen, allerdings in Verbindung mit Teilzeit in Elternzeit. Nachdem er mir TZschon da abgelehnt hat und das 3. Jahr von Kind 2, bin ich zum RA - der kannte sich aber wohl leider nicht wirklich aus. Mein AG wollte mir dann sogar kündigen, hat es jedoch unterlassen. Mein AG hat sich nämlich so lange Zeit gelassen mit der Ablehnung, daß die 7-Wochen-Frist dann verstrichen war (1 Woche drüber, hat mir auch nicht eher einen Termin zur Besprechung gegeben) und meinte dann, ich müsse nach dem MuSchu in Vollzeit arbeiten kommen deswegen. Da ich das nicht tat, hat er mir sogar eine Abmahnung geschickt - sein RA hat zuvor nicht auf das Schreiben meines RA reagiert. Mein RA hat geschrieben, daß dann natürlich die Zeit von Kind 2 vorrücken würde - er, also mein AG die Fristen versäumt hätte und die Abmahnung rechtsunwirksam und es verwunderlich sei, daß er keine Antwort bekommen hätte, ich aber eine Abmahnung und das wir gegen eine Kündigung selbstverständlich vorgehen würden! Erwäge jetzt aber vor das Arbeitsgericht zu gehen, da das 3. Jahr ja schon angebrochen war!! Deshalb frage ich, ob es überhaupt Sinn macht - mit der damaligen Tätigkeit meines RA bin ich ehrlich gesagt überhaupt nicht zufrieden.
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal :) Hmm, ziemlich verzwisckt die ganze Geschichte. Ich denke ich würde mich an einen RA wenden der sich auf dieses Thema spezialisiert hat. Eventuell wendest Du DIch mal nicht über das FOrum aber direkt an Frau Bader als RA. Sie hat ja eine eigene Kanzlei, und ich denke bei Ihr wärst Du gut aufgehoben. Bei dem was Dein AG da abgezogen hat würde ich definitiv einen RA kontaktieren, und auch vor Gericht gehen. Du solltest Dir allerdings zusätzlich schon mal eine andere Arbeit suchen, denn ich denke bei dem AG wirst Du ja auch nicht mehr glücklich :( Ich drücke Dir die Daumen und fände es gut von Dir zu hören wie es weiter gangangen ist. LG Sabine
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