Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Teilzeitjobs und schwanger

Frage: 2 Teilzeitjobs und schwanger

Sammi81

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Hallo, Ich war von März bis Anfang August diesen Jahres zum ersten Mal Arbeitslos, seit dem 1.8 habe ich nun 2 teilzeitstellen eine im Einzelhandel und eine in einer spielhalle in dauernachtschicht 0 bis 8 Uhr meist am Wochenende. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich wie bisher weiter arbeiten kann also im Einzelhandel mit viel stehen, tragen, bücken etc. ohne sitzmöglichkeiten Klimaanlage und einer Chefin die gerne mal meine Arbeitszeiten verlängert wenn sie es für angebracht hält. Der zweite Job in der spielhalle besteht aus Sitzen kurzen Service Einsätzen also kaffee bringen oder anderes und leichten Reinigungsarbeiten keine Arbeitseinsätze ausserhalb meines Planes und einer funktionierenden Klimaanlage. Jetzt habe ich gelesen das ich laut muschu der Tätigkeit in der spielhalle nicht mehr nachgehen dürfte wegen nachtschicht, sonn und feiertagsarbeit, im Handel fehlt bei dem Unternehmen jede Möglichkeit auf Umsetzung des muschu. Ich stelle mir jetzt die Frage ob ich dann für beide Bereiche oder nur einen Bereich ein BV bekommen würde oder ob ich vorläufig so weiter machen kann wie bisher. LG sammi81


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Jeder Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung durchführen und entscheiden, ob er Sie umsetzen kann oder ein Beschäftigungsverbot auszustellen ist. Bei der Tätigkeit, die in der Nacht ausgeführt wird erhalten Sie per Gesetz ein Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße NB


Succero

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Du musst die Schwangerschaft melden, sodass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann. Danach entscheidet der AG, ob er dich anderweitig einsetzen kann (Rechnung schreiben, Bestellungen machen,…) und danach entscheidet sich, ob BV oder nicht. Fertig.


Mutti86

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Also du kannst auch nur für einen Bereich ein BV bekommen. Jeder AG macht das separat


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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