Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Kind während der Elternzeit - Wie soll Antrag lauten?

Frage: 2. Kind während der Elternzeit - Wie soll Antrag lauten?

rundumsmoni

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Hallo liebe Frau Bader, im Januar 2018 endet die Elternzeit für mein 1. Kind, im November 2017 erwarten wir unser 2. Kind. In der Zwischenzeit habe ich nicht gearbeitet nur Elterngeld 1 Jahr lang bekommen. 1. Frage: Wie soll der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber lauten, damit mir die Mutterschutzleistungen vor und nach der Geburt zustehen. Reicht so ein Satz, ohne genaue Angabe von Datum? "Ich beantrage, dass die Elternzeit für mein 1. Kind für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes für mein 2. Kind unterbrochen wird". 2. Frage: Für mein 1. Kind habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Gleichfalls beantragte ich, das dritte Elternzeitjahr als Übertragungszeitraum bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes vorzuhalten. Damit ich Elterngeld bekommen kann, muss ich wohl die Elternzeit für mein 2 Kind ab Geburt beantragen. Das macht eine Überschneidung in der Elternzeit von 2 Monaten. Gehen die 2 Monate der Elternzeit für mein 1. Kind verloren (mitteNovember-mitteJanuar)? Kann ich sie übertragen und zwar so, dass sie im Anschluss an die neu zu beantragende Elternzet (2Jahre) von mir in Anspruch genommen werden können? Muss ich hier etwas beachten? Ich würde gleichfalls beantragen, dass ich weiterhin die Elternzeit für das 3. Lebensjahr meines ersten Kindes und 2. Kindes bis zum 8. Lebensjahr vorhalten will. Herzlichen Dank! Monika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Unterbrechen Sie die erste EZ 2. Dazu müsste ich den Geburtstermin von K 1 kennen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Dein Denkansatz ist falsch. Beende gemäß BEEG deine aktuelle EZ zum Tag vor dem Mutterschutz von Kind 2 und übertrage die verbleibende Zeit in gleichem Scheiben auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag. Dann bekommst du volles Mutterschutzgeld und verlierst keine Elternzeit. Dann nimmst du in gleichem Schreiben ab Geburt fur Kind 2 so lange EZ, wie du willst. Denke daran, dass du dich wieder für die ersten zwei Jahre festlegen musst für dieses Kind. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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ACHTUNG !!!!! Du hast das EG splitten lassen? Dann lass dir die letzten Monate auf einen Schlag auszahlen. Du kannst die Splittung rückgängig machen und solltest das auch. Weil, wenn du dich im Mutterschutz für das 2te Kind befindest, verlierst du den EG-Anspruch für das erste Kind. Außer du arbeitest eh nicht mehr wie 30 Std die Woche.


Mitglied inaktiv

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Sie schreibt doch, sie hat ein Jahr EG bezogen und ihre zweijährige EZ endet Anfang nächsten Jahres, also dürfte doch aktuell gar kein EG mehr bezogen werden. LG Lilly


rundumsmoni

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Halo liebe Frau Bader, herzlichen Dank für die schnelle Antwort. 1. Kind ist am 16.1.2016 geboren, 2. Kind ist für 16.11.2017 terminiert. Herzlichen Dank Monika


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