Hallo Frau Bader, ich habe einen 2-jährigen Sohn und befinde mich derzeit offiziell noch bis einschliesslich 11.06.2015 in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger und der voraussichtliche Geburtstermin ist der 03.09.2015, der offiziell letzte Arbeitstag ist der 22.07.2015 (beginn neuer MuSchu: 23.07.). D.h. ich müsste eigentlich vom 12.06.-22.07.2015 arbeiten gehen, was ich aber nicht vorhabe. Dafür kann ich ja meine (1.) Elternzeit verlängern. Meine konkrete Frage ist: bis wann kann/darf ich die Elternzeit verlängern, um im neuen Mutterschutz trotzdem den Zuschuss des Arbeitgebers zu erhalten? Die Personalabteilung meiner Firma meint, ich soll bis zum 22.07.2015 verlängern. Ist das richtig? Oder muss nicht 1 Arbeitstag (den ich natürlich antreten würde) dazwischen liegen, um sowohl den Zuschuss des Arbeitgebers als auch der Krankenkasse zu erhalten? Vielen Dank im Voraus! Joe Jil
von joejil am 31.03.2015, 10:02