Junikinder
Liebe Frau Bader, meine 1. Tochter kam in Juni 2013 zur Welt, ich habe damals 3 Jahre EZ beantragt, wollte im 2. Jahr aber wieder auf TZ-Basis im Job einsteigen. Der Antrag wurde mir aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Nun befinde ich mich unfreiwillig im 2. Jahr Elternzeit, beziehe demnach ALG1 auf Teilzeitbasis, bin jetzt aber wieder schwanger. Der Clou, das 2. Kind soll am gleichen Datum auf die Welt kommen, an dem auch meine Tochter geboren ist (ET=9.6.2015). Meine Fragen an Sie, da ich trotz googeln und einem Wust an Info, nicht so recht verstehe, was am besten für mich ist, gerade in Hinsicht auf die Krankenversicherung. Was steht mir nach der Geburt des 2. Kindes zu? Mutterschaftsgeld? Oder Hartz 4? Bekomme ich einen Mindestsatz an Elterngeld? Wie wirkt sich das auf Hartz 4 aus? Wie bin ich versichert, im Moment übernimmt das Arbeitsamt ja die gesetzliche Versicherung? Wie lange bekomme ich bei der erneuten SS noch Alg 1? Ist es besser die 1. Elternzeit, die ja noch läuft, zu beenden? Wenn ja, wie gehe ich hier vor? Dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt habe ich die erneute SS noch nicht mitgeteilt da ich meine Fragen erst geklärt haben wollte. Über ihre Hilfe bin ich unendlich dankbar!
Hallo, am sinnvollsten beenden Sie am Tage vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit. Dann bekommen Sie ja 6 + 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Dann können Sie, wenn Sie wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, Teilzeit-Arbeitslosengeld bekommen. Liebe Grüße NB
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Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
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