Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

14 Monate Elterngeld für Mutter, wenn Ehemann nicht kann?

Frage: 14 Monate Elterngeld für Mutter, wenn Ehemann nicht kann?

zwerg.nr.3

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Paaren stehen gemeinsam 14 Monate Elterngeld zu, die sie frei untereinander aufteilen können. Nun ist es so dass mein Mann aus innerbetrieblichen Gründen keine Elternzeit nehmen kann und dies auch schriftlich bestätigen kann falls erforderlich. Ist es möglich dass ich statt zwölf die vierzehn Monate nehmen kann indem mein mann sie mir überträgt? Vielen Dank Franzi


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein. Der AG darf die Elternzeit auch gar nicht verwehren. Es steht ihm zu und er muss sie nur melden. Der AG hat da keinerlei Mitspracherecht.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Guck hier : http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-08/arbeitsrecht-elternzeit-zeitpunkt


zwerg.nr.3

Beitrag melden

Ich sagte nichts davon dass ein Arbeitgeber vorhanden sei und oder die zwei Monate verwehrt werden! Bitte nochmal lesen und gegebenenfalls keine Antwort geben. Ich habe in meiner Frage eindeutig frau Bader angesprochen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Zwingt Dich keiner es zu lesen. Und ändert nix am Ergebnis.


Betti84

Beitrag melden

...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Zeig mir den Gegenbeweis. Man kann keine Partnermonate übertragen. Egal ob der AG zickt oder man selbstständig ist und nicht will. Aber ich warte gerne auf einen Link von Dir. Hier noch einer der meine Aussage bestätigt. http://www.frag-einen-anwalt.de/Elterngeld-uebertragen-auf-Partner---f208071.html


Lina_100

Beitrag melden

Hallo Zwerg.nr.3, netter Ton hier, das Forum ist nicht gesperrt, also kann jeder antworten. Sternschnuppe hat hier auch grundsätzlich Recht. Da Sie von Elternzeit schrieben, musste das auch so verstanden werden, als hätte Ihr Mann einen Arbeitgeber, denn ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Sie sollten Sternschnuppes Antwort auch dazu nutzen, einen neuen Post mit allen nötigen Informationen einschließlich des Status Ihres Mannes (Arbeitnehmer, Beamter, Selbständiger, etc.) zu formulieren, damit Frau Bader sinnvoll antworten kann, anstatt Sternschnuppe derart über den Mund zu fahren. "Innerbetriebliche Gründe" sind ausgehend vom Wortlaut des Gesetzes und der Auffassung des BMFJS etwas wenig. Gefordert wird eine objektive Unmöglichkeit wie schwere Krankheit oder Behinderung. Rein wirtschaftliche Schwierigkeiten oder ein ausnahmsweise nicht bestehender Anspruch auf Elternzeit reichen nach BMJSF ausdrücklich nicht. LG


zwerg.nr.3

Beitrag melden

Dieser Link war hilfreich. Danke.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Gerne.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet.  Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...