zwerg.nr.3
Guten Tag Frau Bader, Paaren stehen gemeinsam 14 Monate Elterngeld zu, die sie frei untereinander aufteilen können. Nun ist es so dass mein Mann aus innerbetrieblichen Gründen keine Elternzeit nehmen kann und dies auch schriftlich bestätigen kann falls erforderlich. Ist es möglich dass ich statt zwölf die vierzehn Monate nehmen kann indem mein mann sie mir überträgt? Vielen Dank Franzi
Hallo, das geht leider nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein. Der AG darf die Elternzeit auch gar nicht verwehren. Es steht ihm zu und er muss sie nur melden. Der AG hat da keinerlei Mitspracherecht.
Sternenschnuppe
Guck hier : http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-08/arbeitsrecht-elternzeit-zeitpunkt
zwerg.nr.3
Ich sagte nichts davon dass ein Arbeitgeber vorhanden sei und oder die zwei Monate verwehrt werden! Bitte nochmal lesen und gegebenenfalls keine Antwort geben. Ich habe in meiner Frage eindeutig frau Bader angesprochen.
Sternenschnuppe
Zwingt Dich keiner es zu lesen. Und ändert nix am Ergebnis.
Betti84
...
Sternenschnuppe
Zeig mir den Gegenbeweis. Man kann keine Partnermonate übertragen. Egal ob der AG zickt oder man selbstständig ist und nicht will. Aber ich warte gerne auf einen Link von Dir. Hier noch einer der meine Aussage bestätigt. http://www.frag-einen-anwalt.de/Elterngeld-uebertragen-auf-Partner---f208071.html
Lina_100
Hallo Zwerg.nr.3, netter Ton hier, das Forum ist nicht gesperrt, also kann jeder antworten. Sternschnuppe hat hier auch grundsätzlich Recht. Da Sie von Elternzeit schrieben, musste das auch so verstanden werden, als hätte Ihr Mann einen Arbeitgeber, denn ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Sie sollten Sternschnuppes Antwort auch dazu nutzen, einen neuen Post mit allen nötigen Informationen einschließlich des Status Ihres Mannes (Arbeitnehmer, Beamter, Selbständiger, etc.) zu formulieren, damit Frau Bader sinnvoll antworten kann, anstatt Sternschnuppe derart über den Mund zu fahren. "Innerbetriebliche Gründe" sind ausgehend vom Wortlaut des Gesetzes und der Auffassung des BMFJS etwas wenig. Gefordert wird eine objektive Unmöglichkeit wie schwere Krankheit oder Behinderung. Rein wirtschaftliche Schwierigkeiten oder ein ausnahmsweise nicht bestehender Anspruch auf Elternzeit reichen nach BMJSF ausdrücklich nicht. LG
zwerg.nr.3
Dieser Link war hilfreich. Danke.
Sternenschnuppe
Gerne.
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