Le-Be
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 12.05.17 ET und befinde mich damit seit dem 31.03.17 im Mutterschutz. Davor konnte ich weder den Resturlaub aus 2016 noch den laufenden Urlaub aus 2017 nehmen, sodass sich bis zum Ende des Mutterschutzes noch ca. 25 Tage Urlaub aufsummieren. Grundsätzlich ist mir bekannt, dass ich den Urlaub auf die Zeit nach Ende der Elternzeit übertragen kann. Meine Frage ist nun aber, ob auch die folgende Planung vor dem Hintergrund möglich ist, noch mal einen Monat volles Gehalt meiner jetzigen Position in Vollzeit mitzunehmen und gleichzeitig kein Elterngeld zu verschenken: 1. Mutterschutz nach der Geburt bis einschließlich 07.07. 2. Resturlaub/Urlaub ab 08.07. bis einschließlich 11.08. (=25 Urlaubstage verbraucht für den Rest vom 2. Lebensmonat des Kindes sowie den kompletten 3. Lebensmonat) 3. Elternzeit ab 12.08. nehmen und 4. Elterngeld ab 12.08. für die Lebensmonate 4-13 nehmen (somit als Mutter insgesamt 12 Monate Elternzeit im Anspruch genommen) 5. Der Vater könnte bei dieser Planung z. B. die Lebensmonate 2 und 3 Elternzeit nehmen und ebenfalls 2 Partnermonate Elterngeld beziehen. Ist dies so möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt oder habe ich dabei etwas nicht bedacht? Gäbe es hier für uns einen finanziellen Nachteil? Oder ist dies aus anderen Gründen nicht anzuraten? Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen! Ich habe das Forum durchsucht und keine Antwort zu genau dieser Frage gefunden (kompletter Urlaubsmonat zwischen MuSchu und Elternzeit). Le-Be
Hallo, wenn Sie alleine Elternzeit nehmen, müssen Sie diese in den ersten zwölf Monaten nehmen, somit klappt das nicht. Sie können den Urlaub auch später nehmen, auch wenn Sie dann nicht mehr Vollzeit arbeiten muss er noch Vollzeit vergütet werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es gibt keinen Vorteil in deiner Planung außer vielleicht etwas mehr Geld im 3. Monat. Allerdings planst du etwas Milchmädchenhaft (nicht böse gemeint!) damit, dass dein Kind am ET kommt und verschenkt das anteilige EG aus dem zweiten Lebensmonat, wenn du den nicht vollständig EZ nimmst. Wenn dann nimm den Urlaub ausschließlich im dritten LM, denn der zweite wird dir ja eh gegen das EG gerechnet. Persönlich halte ich es für sinnvoller und terminlich planbarer EZ für die LM 1-12 zu nehmen und den 13. als Urlaub anzugeben. Vorausgesetzt ihr wollt da nicht die Partnerschaftsmonate nehmen. Für die bräuchte man ja in jedem Monat EG Zahlungen, was ihr hättet, wenn du den 3. LM frei machst. In jedem Fall den Urlaub nur für ganze Lebensmonate nehmen, weil du sonst EG verlierst. Die Tage zwischen MS und nächstem LM bekommst du ja eh EG. Dumm laufen kann es noch, wenn das Kind vor dem 7.5. geboren wird, weil dein Mutterschutz dann deine ersten drei Monate mit EG blockt und nicht nur zwei. Wenn dein AG das ansonsten so kurzfristig mit dem Urlaub mitmacht... Im Grunde kann es ihm ja wurscht sein, weshalb du nicht da bist, aber es gibt immer komische Leute. LG Lilly
Le-Be
Hallo, erst einmal vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, so ausführlich zu antworten. So ganz folgen kann ich dir noch nicht. Mein Gedanke hinter der Planung war, dass ich den Urlaub nicht auf einer möglichen z. B. halben Stelle nehmen möchte, wenn ich ihn doch auf der vollen und aktuell besser bezahlten Stelle erarbeitet habe. Klar, die freie Zeit wäre die gleiche, aber wenn ich den Urlaub jetzt nehme, bekomme ich für den Monat jetzt zwischen MuSchu umd Elternzeit gut und gerne 1200€ netto mehr, als nach der Elternzeit auf einer halben und ggf. schlechter dotierten Stelle. Wegen der 8 Wochen MuSchu nach der Entbindung und der dann fehlenden Tage bis zum Ende des 2. Lebensmonats muss ich aber noch mal nachdenken, da könnte tatsächlich ein kleiner Haken sein, so wie du es beschreibst... aber vielleicht weiß Frau Bader da ja auch, was richtig ist? Viele Grüße!
Sternenschnuppe
Der Urlaub wird so bezahlt wie er erarbeitet wurde. Der verliert nicht an Wert
Mitglied inaktiv
Urlaub musst Du erst NACH der EZ nehmen, selbst wenn Du also innerhalb der EZ in Teilzeit arbeitest, den VZ-Urlaub aus der Zeit vorher bleibt erhalten. Oder muss entsprechend umgerechnet werden. Und solltest Du planen nach der EZ dauerhaft in TZ zu arbeiten, dann würde ich dann erst den Urlaub abfeiern. Gerade wegen Eingewöhnung und Kinderkrankheiten ist es nützlich da noch ein Polster zu haben.
SumSum076
Mach doch: LM 1-2: MuSchu-Geld LM 3-12: Elternzeit (egal wie lang) 1 Monat Vollzeit-Urlaub und danach eine mögliche Teilzeitvereinbarung! Alternativ kannst du den Urlaub auch aufsparen und in der Teilzeit nehmen. Solltest du zB 240 Std Urlaub übrig haben, dann hast du diese Stunden auch in der Teilzeit (sie werden nicht runtergerechnet!) Gruß Sabine
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