Mitglied inaktiv
Liebe Frau Höfel, in meiner ersten Schwangerschaft wurde ich sehr gut durch eine Beleghebamme betreut. Damals (2002) musste ich vier Wochen vor dem Entbindungstermin 400 DM Bereitschaftsgebühr an die Hebamme bezahlen. Nun erwarte ich mein zweites Kind. Meine Alt-Hebamme ist nicht mehr tätig. Heute kam die "Neue" zum Kennenlernen. Sie möchte ein Behandlungsvertrag mit mir schliessen über 400 € für die Entbindung am Wochenende und in der Nacht, in der Woche von 8 - 22 Uhr über 300 €. Sämtliche Akkupunkturbehandlungen wären in dem Betrag enthalten. Bei meinem Frauenarzt müsste ich 15 € pro Sitzung zahlen. Ist der Betrag gerechtfertigt? Gibt es eine Gebührenordnung für Hebammen. Ich weiß nicht, ob mein Mann gewillt ist die 400 € zu bezahlen. Ist ja doch eine Menge Geld. Bezahlt die Krankenkasse denn keine Hömiopahie und Akkupunktur mehr? Liebe Grüße Sonja
Mitglied inaktiv
Selbstverständlich existiert eine Gebührenordnung für Hebammen, eine Bereitschaftsgebühr jedoch wird von dieser nicht abgedeckt. Diese wird durch einen Behandlungsvertrag zwischen Dir und der Hebamme geregelt, das ist vollkommen in Ordnung. Daß in diesem Fall noch Akupunktur Bestandteil des Vertrages ist wird ebenfalls privat verhandelt, die Kasse überniummt keine vorsorgliche Akupunktur. In der Regel ist die Hebamme für diesen Betrag 3 Wochen vor bis 2 Wochen nach ET rund um die Uhr für Dich erreichbar. Für die Entbindung selber kann die Hebamme kein Extra-Geld von Dir fordern, auch nicht zu "ungünstigen" Zeiten. Ev. habe ich da auch etwas falsch verstanden und die Bereitschaftspauschale richtet sich in der Höhe nach dem, was Du wünschst: Tagbereitschaft 300€, Nacht- und Wochenendbereitschaft 400€ und hat gar nichts mit dem Zeitpunkt der Geburt zu tun - ist es so? Wie auch immer: die Erhebung einer Bereitschaftsgebühr ist grundsätzlich angemessen, über deren Höhe und Vertragsinhalte müßt Ihr Euch einigen.
Mitglied inaktiv
Die Kosten der Entbindung richtet sich nach der Zeit: Wochentags 8 - 22 Uhr = 300 € Wochentags nachts 22 - 8 Uhr, an Feiertagen und Wochenenden = 400 € Dauert die Geburt länger als 8 Std. kommen 100 € zusätzlich dazu!!!
Mitglied inaktiv
Gibt es vielleicht Muster von Behandlungsverträgen zwischen Hebammen und Schwangeren?
Mitglied inaktiv
Hm... ehrlich gesagt finde ich diese Staffelung seltsam. Die Rufbereitspauschale meiner Hebamme betrug 225,- EUR, egal ob Tag oder Nacht, Werk- oder Feiertag. Und die 100,- EUR zusätzlich für eine längere Geburt finde ich schon fast unverschämt - das setzt einen ja nahezu unter Gebärzwang... Das Akupunktur zusätzlich abgerechnet wird, ist okay, aber diese Preisstaffelung lässt die Hebamme mehr als Geschäftsfrau erscheinen anstatt als Vertraute, die Dich durch eines der einschneidensten Erlebnisse Deines Lebens begleiten soll... Aber wenn Du Dich bei ihr gut aufgehoben fühlst, sollte Dein Mann durchaus bereit sein, diese Kosten zu tragen - es ist doch auf jeden Fall eine "lohnende Investition" ;-)
Mitglied inaktiv
Offenbar geht es hier um zwei verschiedene Leistungen, nämlich die Rufbereitschaftspauschale und die Honorierung der Entbindung. Kosten für die Rufbereitschaft kann die Hebamme mit Dir vereinbaren, für die Entbindung jedoch nicht, denn diese rechnet sie mit der Krankenkasse ab. Auch die Mehrkosten für Entbindung am Wochenende oder in der Nacht stellt sie dieser in Rechnung, ebenfalls eine länger als übliche Dauer. Lies den Vertrag nochmal genau durch: sollte die Hebamme tatsächlich Geld für die Entbindung fordern geht das natürlich nicht!
Mitglied inaktiv
solltest du wirklich alles richtig verstanden haben, finde ich das deine hebamme eine übele und dreisste abzocke macht!!! meine hebamme verlangt für die rufbereitschaft 200euros und sonst nix!!!den rest bezahl die krankenkasse! also ich an deiner stelle würde mir eine andere hebamme suchen...sonst kommt sie auch noch mit ihrer dreissten masche durch! mehr als 8std geburtsdauer-100euros mehr...ne also sowas.....sorry mir fehlen gerade echt die worte! LASS DICH NICHT ABZOCKEN!!! lg pinkett
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