Mitglied inaktiv
Hallo, wir möchten unseren Sohn gern ein Jahr von der Einschulung zurück stellen lassen. Alle Unterlagen sind eingereicht... Nun fordert die Schule, dann mein Sohn zwei Schnupperstunden in der Schule machen muss (mit allen anderen Einschülern). Jetzt soll er am Donnerstag eine Stunde Deutsch und eine Stunde Sport mit den zukünftigen Einschülern und der jetztigen ersten Klasse machen. Danach soll über ihn entschieden, ob er dann ihrer Meinung nach schulfreif ist oder nicht. Wir möchten gern während dieser Deutschstunde mit dabei sein, aber im Hintergrund, da wir der Meinung sind, dass danach eine wichtige Entscheidung getroffen wird, die über den Werdegang unseres Sohnes entscheidet.Wir sind die Erhziehungsberechtigten und waren ja auch bei der Einschulungsuntersuchung dabei. Die Schule möchte uns nicht dabei haben, da sich ihrer Meinung nach, die Kinder mit Eltern anders verhalten würden (ist bei uns aber nicht der Fall)... welche Agumente können wir noch vorlegen, damit uns dies eingeräumt wird.Wir suchen schon die ganze Zeit in Schulgesetzen über Elternhospitationen im Land Brandenburg, können leider nichts finden. Können Sie uns helfen???
Christiane Schuster
Hallo Ratsuchende Dass Ihr Sohn sich bei diesen 2 Schnupper-Schulstunden, die etwas Besonderes sind, ganz besonders anstrengen und sich vermutlich vom Verhalten der übrigen Erstklässler nicht unterscheiden wird, ist eigentlich schon vorhersehbar; dann aber von seiner Schul(un)fähigkeit zu sprechen und auch zu beurteilen, halte ich doch für sehr gewagt. Haben Sie denn das Ergebnis der Einschulungs-Untersuchung einsehen können und konnten Sie gleich dort "vor Ort" Ihre Argumente gegen eine Einschulung, bzw. für eine Zurückstellung einbringen? Bitte fassen Sie Ihre eigene, GUT BEGRÜNDETE Meinung nochmals zusammen und sprechen Sie einmal mit der zuständigen Beratungsstelle über Ihre Bedenken gegenüber diesen Schnupperstunden. Hier die Adresse: http://www.schulaemter.brandenburg.de/sixcms/detail.php/5lbm1.c.64292.de Da die Bestimmungen von Land zu Land doch (noch) recht unterschiedlich sind, kann ich Ihnen sonst leider nicht weiterhelfen, drücke Ihnen aber die Daumen, dass Ihre eigene Meinung vorrangig angesehen wird. Sie sind es schließlich, die Ihren Sohn nicht nur 2 Std. sondern bereits 6 Jahre kennen!- Viel Erfolg, liebe Grüße und: bis bald?
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