Frage: Ohrfeige vom Opa

Lieber Dr. Posth, letzte Woche alberten unser 3jähriger und sein Opa (mein Vater) am Esstisch überschwänglich miteinander herum, bis ich plötzlich sah, wie mein Vater ausholte und meinem Sohn mit flacher Hand ins Gesicht schlug. Ich war total wütend. Ich habe meinen Sohn von ihm weggenommen + gesagt, dass meine Kinder nicht geschlagen werden. Mein Sohn hatte meinen Vater gebissen und er hätte ihn nur aus „Reflex“ geschlagen. Ich habe mit meinem Sohn geredet, wir haben uns die Bissstelle angeschaut und dann vorgeschlagen, dass sich die beiden wieder vertragen. Mein 3jähriger hat seinen Opa weinend umarmt und der bloß da, meinte dann „sind wir wieder Freunde“ und das war es. Ich wurde oft geschlagen (nicht geprügelt) und es war wie in meiner Kindheit: mein Vater hatte mieseste Laune, ging uns aus dem Weg und fuhr unseren Sohn oft an. So haben wir den Urlaub eher beendet. nsgesamt war die Stimmung schrecklich. Nun meine Frage: Was würden Sie empfehlen, wie ich damit nun umgehen soll?

von Christlf am 13.08.2012, 08:29



Antwort auf: Ohrfeige vom Opa

Hallo, Wenn Sie es schaffen, dann sollten Sie mit beiden einzeln reden, also nicht zu dritt. Ihrem Sohn sollten Sie erklären, dass der Schlag keine böse Absicht gewesen ist, sondern nur schreckhafte Abwehr. Er sollte in Zukunft ein bisschen vorsichtiger mit seinem Opa sein und ihn nicht provozieren. Der Großvater sei ja schon ein bisschen älter und wäre nicht mehr so geduldig. Mit Ihrem Vater müssen Sie aber ernsthafte Worte reden. Da er offensichtlich zu Jähzorn und Gewalt gegenüber Kindern neigt, man muss das leider so sagen, muss er erfahren, dass er sich mit solchen Reaktionen jegliche Sympathien verscherzt und die Liebe seine Enkels verlieren wird. Die Methoden der Erziehung bestimmen jetzt Sie und Ihr Mann als die Eltern und die Großeltern haben das zu respektieren. Denn die haben ja ihre Chance gehabt und offenbar schlecht genutzt. Aber das kann nicht so weiter gehen. Sie können sich darauf berufen, dass jede Gewalt gegen Kinder seit dem Jahr 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch verurteilt wird. Da steht wortwörtlich: Das Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Die Ausrede mit dem Reflex zählt vielleicht einmal, aber kein zweites Mal. Viele Grüße

von Dr. med. Rüdiger Posth am 15.08.2012



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