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Nebenkostenabrechnung

Thema: Nebenkostenabrechnung

Huhu Ihr Lieben, ich habe mal eine frage. Wir haben unsre Nebenkostenabrechnung bekommen. Abgerechnet..also der Ablesezeitraum war der 01.10.2008-30.09.2009 Wir haben eine 3Raum wohnung, mit ca 67 qm und sind 2 Erwachsene und 2 Kinder. Ist dies denn Günstig?? Also wir sollen 298 Euro Nachzahlen. Ist das Teuer oder?? Danke Lg Jessi PS: Laut Zettel ist alles bei. Heizkosten, Warm und Kaltwasser, Betriebskosten wie Müllabfuhr usw.

von Mamavon2süssen am 31.12.2010, 15:11



Antwort auf Beitrag von Mamavon2süssen

Ich mußte dieses Jahr 1000 Euro nachzahlen.... 53 qm und anderthalb Personen...noch Fragen??? Kommt ja immer drauf an, wieviel man vorauszahlt und was man am Ende verbraucht. Ich hatte enorm hohe Heizkosten, weil die Heizkörper nicht in ordnung waren! LG

von Fru am 31.12.2010, 15:21



Antwort auf Beitrag von Mamavon2süssen

Wann habt Ihr die Abrechnung bekommen??? Meines Wissens muß die Abrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes gefertigt werden! Wenn Ihr diese Abrechnung also nicht schon bis 30.9.2010 bekommen habt, müsst Ihr gar nichts zahlen! Sollte ich mich irren, dann lasse ich mich jedoch gerne eines Besseren belehren! Gruß, dieElle

von dieElle am 31.12.2010, 15:30



Antwort auf Beitrag von dieElle

die abrechnung lag heute im Kasten. Von Techem eine Kopie und vom Vermieter ein Schreiben dabei wohin wir es überweißen sollen. Unser Vermieter wohnt und Arbeitet fünf Minuten von hier. Da nehme ich an hat er es heute eingeschmissen.

von Mamavon2süssen am 31.12.2010, 15:57



Antwort auf Beitrag von dieElle

Neee... heute war der letzte Tag an dem die Nebenkostenabrechnung eingehen musste. Es gilt immer der letzte Tag des Jahres. Ähnlich wie bei anderen offen Forderungen auch, die Verjähren nicht termingenau sondern zum 31.12. Ob die Nebenkosten angemessen sind oder überteuert kann man im Prinzip nur dann erkennen, wenn man sie mal auf den Quadratmeter ausrechnet. Wenn ihr jetzt schon monatlich hohe Vorauszahlungen habt und dann noch nachzahlen müsst ist es teuer. Habt ihr nur geringe monatliche Belastungen durch die Nebenkosten ist es günstig. Gruß Corinna

von shinead am 31.12.2010, 17:19



Antwort auf Beitrag von shinead

Stimmt, Corinna! So war das! Bis zum Ablauf des Folgejahres! Das war das mit dem Jahr ;-) Danke Dir! Guten Rutsch!

von dieElle am 31.12.2010, 17:45



Antwort auf Beitrag von Mamavon2süssen

kommt drauf an wie hoch euer derzeitiger Abschlag ist/war und was bzw. wieviel ihr verbraucht habt..... Der letzte Winter war seeeehr lang, bei uns zumindest, wir haben sogar im Mai noch geheizt.

von Bengelengelmama am 31.12.2010, 16:18



Antwort auf Beitrag von Mamavon2süssen

hätte der Vermieter euch bis zum 31.12.2009 berechnen müssen. Also kannst du verlangen, dass er 2008 rausrechnet. Würde ich auch machen.

von arlett1978 am 31.12.2010, 18:13



Antwort auf Beitrag von arlett1978

Nein, es ist nicht verjährt! Es gilt nicht das Kalenderjahr, sondern das Heizjahr. Also der regelmäßige Zeitraum, für den abgerechnet wird. Wenn der Abrechnungszeitraum von XX.XX.2008 bis XX.XX.2009 reicht, dann hat der Vermieter rechtmäßig abgerechnet!

von dieElle am 31.12.2010, 18:33



Antwort auf Beitrag von Mamavon2süssen

Guten Abend, es ist ganz einfach, du legst erst einmal ohne nähere Erläuterungen Widerspruch ein und gehst dann zum Mieterschutzbund. Nimm deinen Mietvertrag mit und die Betriebskostenabrechung. Mitglied zu werden kostet zwar einen Jahresbeitrag von ca 60 Euro, aber, dafür hast du Fachleute an der Hand die deine Abrechnungen direkt prüfen. Alles Gute, kann es nur empfehlen. Gerit.

von Gerit77 am 01.01.2011, 22:01