Unser Lexikon für die Schwangerschaft

Schwangerschaftslexikon

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Geburtsurkunde

Für jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, stellt das zuständige Standesamt eine Geburtsurkunde aus. In der Geburtsurkunde sind u. a. Vorname und Nachname, Geschlecht, Geburtsort und das Geburtsdatum aufgeführt. Eine Geburt muss binnen einer Woche von den Eltern beim Standesamt gemeldet werden. Können sich die Eltern binnen einer Woche nicht auf einen Vornamen einigen, muss der Vorname bis maximal einen Monat nach der Geburt dem Standesamt mitgeteilt werden.

Sind die Eltern nicht in der Lage dem Standesamt die Geburt mitzuteilen, können auch andere Personen die Geburt melden. Kommt ein Kind im Krankenhaus, im Geburtshaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird auf die Welt, ist der Träger der Einrichtung nach dem Personenstandsgesetz dazu verpflichtet, die Geburt zu melden.

Angaben in der Geburtsurkunde belegen


In den meisten Ländern stellen die Standesämter des Geburtsortes die Geburtsurkunden aus. Falls Geburtsort und Wohnbezirk nicht übereinstimmen, teilt das Standesamt die Geburt dem Wohnbezirk mit.

Damit eine Geburtsurkunde ausgestellt werden kann, sind Angaben über die Eltern und den Zeitpunkt der Geburt notwendig und müssen belegt werden. Deshalb am besten zum Standesamt Unterlagen wie Personalausweis und Eheurkunde mitbringen. In der Geburtsurkunde werden die Eltern namentlich aufgeführt. Bei einer Adoption werden die Adoptiveltern aufgeführt.

Bei nicht verheirateten Eltern oder verheirateten Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, müssen beide Elternteile beim Standsamt eine schriftliche Erklärung über den Familiennamen des Kindes abgeben. Diese Erklärung gilt auch für weitere Kinder, die aus der Verbindung hervorgehen. Können sich die Eltern nicht einigen, schaltet sich das Familiengericht ein und überträgt einem Elternteil das Bestimmungsrecht.
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