Die Wahl des Vornamens ist von großer Bedeutung und kann die Eltern über die gesamte Schwangerschaft hinweg beschäftigen. Die Rechtsprechung in Deutschland lässt grundsätzlich jeden Namen zu, der bereits irgendwo schon einmal vergeben wurde.
Der Vorname darf den künftigen Träger jedoch nicht beleidigen und auch nicht der Lächerlichkeit preisgeben. So wurden beispielsweise Verleihnix oder Störenfried von den Standesämtern abgelehnt. Bei Vornamen, die nicht eindeutig das Geschlecht erkennen lassen, muss ein zweiter Name vergeben werden. Bei Namen, welche noch nie vergeben wurden, beraten die Mitarbeiter der Namenberatungsstelle der Universität Leipzig. Hier werden auch Gutachten und Empfehlungsschreiben für Vornamen erstellt.
Der Vorname muss dem Standesamt bei Beantragung der Geburtsurkunde genannt werden.