Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn man nur 3 Monate gearbeitet hat.

Mitglied inaktiv

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Guten Abend, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Ich habe mein Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen lassen. Meine Elternzeit endet im Juni. Wir wünschen uns ein zweites Kind. Was ist wenn ich kurz vor Arbeitsbeginn wieder schwanger werde? Ich habe ja dann vor Antritt des Mutterschutzes keine 12 Monate gearbeitet. Wird die Zeit wo ich arbeiten gehe auch berechnet? Oder bekomme ich dann den Mindestsatz von 365 Euro? Ich muss dazu sagen, dass ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekomme wie bei meiner ersten SS. Ich habe noch einen Vollzeitvertrag. Danke für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Mindestsatz ist 300 €, je nach Alter des Kindes bekommen Sie dann noch den Geschwisterbonus. Entscheidend sind die letzten zwölf Monate, die Monate, in denen Sie gearbeitet haben erhöhen diesen Satz. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du bekommst das was Du auch verdienen würdest. Wie ist das erste Kind denn betreut und was kannst Du arbeiten an Stunden ? Ein BV bei dem die Frau Zuhause bleibt wird ab 2017 eher die Ausnahme sein. Da ändert sich einiges.


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