Hallo,Ich bräuchte dringen Hilfe und wäre über jeden Rat dankbar der sich damit auskennt. Bin am verzweifeln da ich nicht durchsteige.
Unser Sohn 1 kam am 15.10.2010 zur Welt allerdings 6 Wochen zu früh.Laut Schreiben der KK hatte ich Schutzfrist vom15.10.2010- 18.02.2011. Habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Jetzt kommt am 14.8.2012 ( per Ks) unser 2 Sohn zur Welt. Das heisst ja für mich das ich 8 Wochen MuSchutz habe und dieser bis zum 9.10.2012 geht.Richtig? Die Elternzeit
beginnt doch erst nach der MuSchutzfrist, oder? Das heisst doch für mich, das ich dann von Sohn 1 noch Elternzeit bis 17.02.2013 habe, oder bin ich jetzt total falsch? Habe alle Unterlagen in meinem Ordner, allerdings mein Schreiben an meinen AG nicht.
Kann ich dann nach Ende der Elternzeit von Sohn 1 die 2 Jahre von Sohn 2 dranhängen oder muss ich dies nach dem MuSchutz tun?
Vielen Dank für die Hilfe!
von
mommy1012
am 06.08.2012, 22:32
Antwort auf:
Wie richtig Elternzeit nehmen in Elternzeit
Hallo,
die EZ beginnt auch mit der Geburt.Wenn man also 2 Jahre nimmt, endet diese mit dem 2 Geb.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2012
Antwort auf:
Wie richtig Elternzeit nehmen in Elternzeit
Elternzeit und Mutterschutz werden miteinander "verrechnet", frau hat also beides gleichzeitig!
Daher ist die Aussage "ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen" missverständlich!
Denn es kann bedeuten, dass du sie bis zum 2. Geburtstag nehmen wolltest, dann wäre am 14.10.12 Ende.
Oder du wolltest nach dem MuSchu 2 Jahre nehmen, dann wäre am 17.02.2013 Schluss, aber in dem Fall hättest du 2 Jahre und ca 16 Wochen (hab ich jetzt nicht gerechnet) Elternzeit verbraucht.
Die Elternzeit für dein 2. Kind beginnt, wann du es willst!
Du kannst die EZ für Kind 1 ganz normal - wie bisher angemeldet - auslaufen lassen und deine EZ für Kind 2 hinten anhängen..
Du kannst die EZ für Kind 1 aber auch unterbrechen und auf später übertragen lassen und direkt ab Geburt EZ für Kind 2 nehmen.
Ich würde dir dringend raten, die EZ sofort!!! zu unterbrechen!
Denn das hat zur Folge, dass du während des restlichen Mutterschutzes das volle MuSchu-Geld bekommst!
Und wenn du für Kind 2 auch "nur" 2 Jahre nehmen möchtest bzw bis zu dessen 2. Geburtstag, dann würde ich dir empfehlen, die EZ zu unterbrechen (wie oben gesagt) und 7 Wochen vor Ende des MuSchu Elternzeit für Kind 2 anzumelden!
Kommt eben darauf an, was du möchtest!
Du könntest zB auch die EZ bis zum WE nach dem 2. Geburtstag nehmen...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.08.2012, 01:43