Kathy14
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsplatz befindet sich ziemlich weit von meinem Wohnort entfernt. Ich fahre hin 2h und zurück auch. Ohne Familie war das kein Pronlem aber jetzt habe ich eine kleine Tochter und müsste am 7.1.2014 wieder zurück an meinen Arbeitsplatz. Da ich mein Kind nicht nur zum Gute Nacht sagen sehen möchte, werde ich wohl nicht zurück gehen. Angenommen mein Chef würde mich (entgegen meiner Erwartung) kündigen, wie ist das mit dem Resturlaub? Könnte die Entfernung und eine fehlende Kinderbetreuung evtl. ein Sonderkündigungsrecht darstellen beim Arbeitsamt, wenn ich kündigen würde? Mit freundlichen Grüßen Kathy14
Hallo, 1. Ihr AG wird nicht kündigen - warum auch? Im übrigen ginge das ja erst am ersten Arbeitstag plus dann die Kündigungsfrist. 2. Sie hätten schon kündigen müssen - Frist 3 Mo. vor Ende 3. Das Arbeitsamt entscheidet, ob es Ihnen zuzumuten ist oder nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wieso sollte dein AG dich kündigen? Wenn Du die Kündigung selbstverschuldest, zB weil du nicht mehr arbeiten kommst, dann bekommste auch eien Sperre vom AA. Macht sich zudem immer schlecht im zeugnis. Und Schadensansprüche Dir gegenüber hätte der AG auch evtl. Du selbst willst/kannst doch den Vertrag nicht einhalten, also mußt du kündigen. Dein AG könnte dich auch frühstens am ersten Arbeitstag kündigen, und dann müsstest du bis zum letzten Tag ja auch eine Lösung finden. Ansonsten, Termin beim AA machen, denen die Sachlage schildern und arbeitssuchend melden. Gut möglich das die das OK geben, das es wegen Kinderbetreuung/Entfernung keine Speere gibt. Vorallen wenn du dich eben zeitnah um Ersatz kümmerst und um eien Lösung. Macht sich immer besser. Dem jetzigen AG dann die Sachlage schildern, zum Ende der Elternzeit kündigen bzw evtl Aufhebungsvertrag unterschreiben (wenn OK vom AA und dann sich vor Ort auch nach einen neuen Arbeitsplatz umschauen. resturlaub könntest du hinten dranhängen, oder auch auszahlen lassen. Achtung aber, solltest du Alg1 bekommen, der resturlaub wird dabei mit berücksichtigt (meines Wissenstand jedenfalls nach).
Sternenschnuppe
Ich gehe davon aus Du meinst den 07.01.2015 und nicht 2014. Da Du den Vertrag nicht mehr erfüllen willst, musst Du dann kündigen. Und dies eigentlich 3 Monate vor Ende der Elternzeit. Also schleunigst mit dem AG reden ob er das jetzt noch so annimmt. Und hoffen dass es keine Sperre gibt. Dass die Arbeit weiter weg ist und die passende Kinderbetreuung nicht da ist, das weißt Du doch nicht erst seit gestern? Bei Resturlsub ruht die Leistung, bekommst dann ja Geld. Also, mit dem AG reden, und ab zum Arbeitsamt. Hängt vom guten Willen von beiden ab.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet. Fangen wir Mal an.. Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde. Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita