Leider habe ich die Frist zum Antrag auf Elternzeit total übersehen. Mündlich habe ich 3 Jahre angegeben, jedoch das schriftliche vergessen, der AG hat mich aber auch nie darauf angesprochen. Mein kleiner Sohn ist jetzt schon 15 Monate alt. Kann ich jetzt noch Elternzeit "beantragen"? Bzw. habe ich ein Recht auf Wiedereinstellung? Gruß Christine
von Christine K am 20.03.2017, 21:55