Guten Tag Frau Bader,
mein Mutterschutz endet am 19.2. (Frühgeburt), danach gehe ich in Elternzeit. Ich plane am 5.11. mit Teilzeit in Elternzeit zurück zu gehen (3 Tage / Woche; das wäre genau 1 Jahr nach Geburt). Nun ist meine Frage wie sich mein Urlaubsanspruch für 2016 berechnet.
Bei Vollzeit (5 Tage/ Woche) habe ich einen Anspruch von 28 Urlaubstagen.
Wieviel kann mir der Arbeitgeber gemäß Paragraph 17 für die Elternzeit abziehen? 8/12? Wie hoch wäre der verbleibende Anspruch und wie verhält es sich mit Auf- bzw. Abrundungen?
von
Rsis55
am 08.02.2016, 12:11
Antwort auf:
Wie berechnet sich Urlaubsanspruch in Elternzeit bei Rückkehr nach einem Jahr?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2016