DaniLady
Ich habe vor 2 Wochen einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 2 Wochen Probezeit unterschrieben. Bin allerdings schon in der 13. SSW. Ich wußte von der Schwangerschaft auch schon vor der Unterschrift. Jetzt ist es so, dass ich Zwillinge bekomme und mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen will. Muß der Arbeitgeber oder die Krankenkasse auch zahlen wenn ich nur 2 Wochen gearbeitet habe? Oder gilt da die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die ja erst greift wenn man 4-6 Wochen gearbeitet hat? Kann der Arbeitgeber mir kündigen?Sollte ich besser noch 2 Wochen arbeiten gehen und die Schwangerschaft dann meinem Arbeitgeber mitteilen?
Hallo, entscheidend ist jetzt, ob der Vertrag auf die Probezeit befristet ist. Da Sie schreiben, dass der Vertrag unbefristet ist, schließe ich dies aus. Eine Probezeit von zwei Wochen ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund der Schwangerschaft nicht kündbar ist und der Arbeitgeber den Lohn zahlen muss. ein Beschäftigungsverbot erhält man immer dann, wenn es an der Tätigkeit liegt, dass man nicht arbeiten kann, zum Beispiel in der Chemiefabrik. Wenn es aber eine Schwangerschaft liegt, muss der Arzt eine Krankschreibung machen, dann bekommen Sie, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, nach sechs Wochen Krankengeld. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Du hast schon jetzt VOLLEN Kündigungsschutz, und auch bei einem BV muss Dein AG jetzt schon weiter zahlen. Der kann sich das Geld aber meistens wieder holen. Ob Du warten willst oder nicht - musst Du selber entscheiden - aber passieren kann Dir eigentlich nichts. LG Sabine
DaniLady
Sorry hatte mich verschrieben: Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 6 Monaten (bei Zeitarbeit). Und der Vertrag ist nicht auf Probezeit beschränkt. Das heißt bei Beschäftigungsverbot muß der Arbeitgeber jetzt schon zahlen? Die Krankenkasse auch (weil ja die Krankenkasse einen Teil der Kosten dann übernimmt)? Wenn ich aber nur eine Krankmeldung bekomme, dann ist es besser ich arbeite 6 Wochen bevor ich mich krank melde, weil ich sonst kein Krankengeld bekomme?Richtig?
Mitglied inaktiv
Dein AG muss GANZ SICHER zahlen, und kündigen kann er Dich auch nicht. Die KK zahlt Dir NICHTS - wieso auch, Du bekommst ja Deinen Lohn weiter. Ob Dein AG sich Deinen Lohn zurückholen kann, hängt davon ab ob er die Umlage U2 abgeführt hat (bei kleineren Betrieben ist das Pflicht, aber einer gewissen Größe wohl nicht mehr, kann aber gemacht werden). http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2 LG Sabine
Steffi3187
Hallo,
Da ich in deiner gleiche Situation grade bin, kannst mir sagen wie es sich entwickelt hat?
Danke
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