drea.leipzig
Sehr geehrte Frau Baader, ich habe eine Frage bezüglich des Geldes während der Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt wenn ein befristeter Arbeitsvertrag im Spiel ist. Der Geburtstermin ist der 2.12.13, der Arbeitsvertrag endet am 15.11.13 also ca.2 Wochen vor Termin. Wie muss ich mich verhalten? Muss ich mich bei der Krankenkasse melden oder beim Arbeitsamt? Wie ist es mit dem Mutterschutzgeld vor und nach der Geburt in diesem Fall, zahlt mir das jemand oder muss ich ab der Geburt Elterngeld beantragen? Vielen Dank im Voraus
Hallo, wenn der Vertrag während des Mutterschutzes endet, zahlt die KK komplett iHv Krankengeld Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin mit meinem 2. Kind schwanher, Mutterschutz beginnt am: 14.05.2012, mein Elternzeit erstes Kind endet: 16.05.2012 (2 Tage später). Ich gehe ja dann erneut in den Mutterschutz? Wer zahlt den in meinem Falle Mutterschutzgeld, nur die KK oder auch Arbeitgeber? (war seid Geburt 1. Kindes nicht mehr dort arbeiten)...... Elter ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine erweiterte Frage zu einem bereits bestehenden Eintrag: "Geschrieben von Mama-Jule am 09.04.2013 Was bekomme ich an mutterschaftsgeld wenn mein befristeter Arbeitsvertrag drei wochen nach Beginn des Mutterschutzes endet? Antwort: Hallo, den Anteil des AG übernimmt die KK in Höhe von Krankengeld Liebe Gr ...
Hallo Frau Bader, meine Situation ist folgende: Ich befinde mich in zweijähriger Elternzeit, bin aber nach 1 Jahr wieder Teilzeit arbeiten gegangen - allerdings bei einem anderen Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und würde meine momentane Elternzeit vorzeitig beenden um in den Mutterschutz zu gehen und danach die neue Elternzeit zu be ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgende situation: Meine 1. Tochter ist in 6/22 geboren. Zuvor war ich vollzeit angestellt ( nicht selbstständig). In 3/ 23 habe ich während meiner elternzeit (2,5 Jahre--- also elternzeit bis 12/24) eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet ( Verkauf von selbstgemalten bildern). Hier habe ich aber bisher nur sp ...
Guten Tag Frau Bader, wir sind uns nicht sicher, wie wir sowohl Elterngeld als auch Mutterschutzgeld in unserer Situation durch den Wechsel der Steuerklassen optimieren können. Unsere Situtation: - Aktuell beide Steuerklasse IV. - Gehalt Frau (110.000 brutto), Gehalt Mann (45.000 brutto) - Geburt im Oktober. - Elternzeit die ersten 6 ...
Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%. Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im November unser 1. Kind. Ich möchte dann gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und das Elterngeld als Basiselterngeld die ersten 12 Monate nehmen. Ab dem 13. Monat bietet mir mein Arbeitgeber (Sparkasse, öffentlicher Dienst) die Möglichkeit an auf Stundenbasis im Telefoncenter zu arbeiten. Dann würde ich nach TVÖD-S ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld bei Terminübertragung der Schwangerschaft: Dass sich der Mutterschutz insgesamt um die Übertragung verlängert, ist mir klar. Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutzgeld? Werden die Übertragungstage extra "vergütet"? Oder bleibt es bei insgesamt 6+8 Wochen Mutterschutzgeld? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit