Guten Tag Frau Bader,
zu wem kommt das Kind, wenn der Kindsmutter etwas passiert (oder sie auch nur ins Krankenhaus muss oder eine andere unvorhergesehene Situation eintritt).
Situation: unverheiratet und getrennt, (noch) alleiniges Sorgerecht (gemeinsames Sorgerecht ist aber beantragt worden vom KV - dies aber nur, um die Kindsmutter zu ärgern und nicht, weil es der wirkliche Wunsch ist).
Es soll unbedingt verhindert werden, dass der Kindsvater dann das Kind "bekommt". Statt dessen soll die Schwester der Kindsmutter bzw. die Großeltern sich kümmern.
Kann man vorher etwas in die Wege leiten (falls einer dieser Fälle mal eintreten sollte...)?
Vielen Dank!
von
twilight
am 21.11.2014, 19:19
Antwort auf:
Wenn Kindsmutter etwas passiert - zu wem kommt das Kind?
Hallo,
das Kind würde im Falle Ihres Ablebens zum KV kommen. Er ist der nächste Angehörige, nicht Ihre Schwester o Mutter. Da muss schon ziemlich viel passieren, dass er es nicht bekommt.
Er scheint ja auch Interesse zu haben, sonst würde er nicht das gemeinsame Sorgerrecht beantragen.
Wenn es sich um einen kurzzeitigen Krankenhausaufenthalt handelt kann es auch vond er Oma/ Tante betreut werden.
Liebe GRüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2014
Antwort auf:
Wenn Kindsmutter etwas passiert - zu wem kommt das Kind?
Hallo
Wenn Elterteil in Krankenhaus kommt kann man von seiner Krankenkasse eine betreuerin anfordern..
Oder man kann auch sein Kind mit in Krankenhaus nehmen mit Krankenkasse absprechen
Hmmmm wenn Mutter alleiniges Sorgerecht hat würde wohl das Kind zu den nächsten Vetwandten kommen oder sogar in ein Kinderheim das weiss ich nicht so genau
Ich bin alleinerziehend
JEDES ELTERNTEIL IST VERPFLICHTET SEINEN PFLICHTEN ALS ELTERN NACHZUGEHEN
da gibts sogar ein paragraph mir wurde vor kurzem sogar beim kinderschutzbund mitgeteilt das ich als Mutter dafür sorgen muss das das Kind Kontakt zum Vater hst
Meine tochter ist drei und ihr vater hat uns in der Schwangerschaft sitzen lassen
Ich finde es sehr schade für meine Tochter das der Vater kein Intetesse zeigt
An alle Eltern die getrennt sind es gibt immer ein weg sekn Kind zu sehrn nur musd man das auch wollen
Sel st Grosseltern können auf dem jamt besuchsrecht einklagen es würde anfangs nur ein betreuter umgang sein aber wenn sie sehen das da interesse ist und dss dem kindeswohl dient kann ekn Vater Muttef nix machen
Traurig das viele eltern nicht an ihre kinder denken in ihrem verhalten
Geht zum jamt
von
Melone77
am 21.11.2014, 19:36
Antwort auf:
Wenn Kindsmutter etwas passiert - zu wem kommt das Kind?
Hat er denn Umgang mit dem Kind ?
Hat er gesagt dass er es beantragt um Dich zu ärgern?
Davon ab, Kinder sind nicht vererbbar und der Vater der nächste Angehörige.
Stirbst Du bekommt er das alleinige Sorgerecht.
Wegen Krankenhaus weiss ich es nicht, der normale Umgang muss auf jeden Fall gewährleistet sein.
von
Sternenschnuppe
am 21.11.2014, 20:31