pflicht der kindsmutter neue Adresse dem kv zu übergeben

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: pflicht der kindsmutter neue Adresse dem kv zu übergeben

in meinem freundeskreis spielt sich folgendes szenario ab KM zieht um und informiert den KV auch nach aufforderung nicht über die neue anschrift. beide haben das SR und das ABR liegt bei beiden. meine freundin sagt die KM sei nicht verpflichtet ich sage aber ja sie muss es dem KV mitteilen. wer hat recht? gibt es da irgendein gesetz was das festlegt was ich ihr zeigen könnte? gruss

Mitglied inaktiv - 10.05.2010, 19:08



Antwort auf: pflicht der kindsmutter neue Adresse dem kv zu übergeben

Hallo, wenn keine konkrete Gefahr für die Kinder besteht (Gewalt etc.) muss sie es sagen u ihm auch die Kinder geben. Ers oll das JA u einen RA einschalten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2010



Antwort auf: pflicht der kindsmutter neue Adresse dem kv zu übergeben

Hallo Muss sie. Wenn beides bei beiden liegt, dann hat er das Recht zu wissen wo seine Kinder wohnen und sich aufhalten. Sie hat die Pflicht es ihm zu sagen. Hatten da mal mit dem JA Rücksprache, auch wenn es da bei uns eher darum ging der KM die neue Adresse des Vaters zu sagen, der lediglich Besuchsrecht hat, kein Sorgerecht etc. Ganz sicher, aber ich kann Dir nicht sagen wo das steht oder festgelegt ist, war die Aussage des Jugendamtes.

Mitglied inaktiv - 10.05.2010, 19:28



Antwort auf: pflicht der kindsmutter neue Adresse dem kv zu übergeben

Sofern der Umgang Erfolgt ist das für die Kinder ja auch die Hölle. Dürfen sie ihrem Vater dann nicht sagen wo sie wohnen, oder wie stellt sie sich das vor. Wohin soll der Vater die Kinder zurück bringen ? Wenn er natürlich gewalttätig ist, keinen Umgang will etc. , dann soll sie sich mit dem JA zusammensetzten und das besprechen und die reagieren lassen. Schade, dass es immer wieder so Rosenkriege gibt auf dem Rücken der Kinder, ich wünsche ihnen dass sie die Probleme in den Griff bekommen, FÜR sich und vor allem die Kinder.

Mitglied inaktiv - 10.05.2010, 20:18



Antwort auf: pflicht der kindsmutter neue Adresse dem kv zu übergeben

soweit ich weiss bringt sie die kinder immer zu ihm nach hause und die kommen alleine nach oben und er bringt die kinder dann zum bahnhof wo sie von den stiefgroßeltern abgeholt werden oder er darf die kinder zu den stiefgroßeltern nach hause bringen. sie will einfach keinen kontakt weil sie nun nen neuen mann hat und mit dem nen kind. da ist der alte vater fehl am platze. und schlagen würde er nicht, er ist der ruhigste mensch den ich je kennengelernt habe. er leidet unter der situation und nun auch noch das mit der adresse. ich denke auch bald hat er keine kraft mehr zu kämpfen!

Mitglied inaktiv - 10.05.2010, 20:25



Antwort auf: pflicht der kindsmutter neue Adresse dem kv zu übergeben

Wie alt sind denn die Kinder ? Vielleicht kann er sich ja mal selbst ans Jugendamt wenden und für SICH Hilfe holen. Erziehungsberatung habe ich da im Kopf, denn auch wenn sie das wohl ausblenden will, sie werden immer ZUSAMMEN Eltern dieser Kinder sein. Und er darf sie sehen und haben, das ist schon viel wert, sehr viel, da gibt es lange keinen Grund aufzugeben. Er sieht sie ja, das ist mehr als andere dürfen, viel mehr. Wir haben 3 Jahre Gerichtstermine und Erziehungsberatung etc. hinter uns, damit mein Mann seinen Sohn aus früherer Beziehung sehen darf. Er wäre super dankbar, wenn er die Mutter dazu nicht sehen müsste ;-) Aber da muss er durch. Ich sag mal so, ich finde er hat ein Recht auf die Adresse , eine Telefonnummer,für den Notfall. Für die Übergaben muss er aber auch Lösungen der Mutter akzeptieren, denn für ihn ist der Umgang mit den Kindern wichtig, nicht der mit der Mutter. Hat er was mit ihr zu klären, dann kann er das Jugendamt bemühen , die sonst die Briefe weiterleiten mögen.

Mitglied inaktiv - 10.05.2010, 20:36



Antwort auf: pflicht der kindsmutter neue Adresse dem kv zu übergeben

die kidner sind 9 und 13. beide wohnen aber 80 km vom vater entfernt. soviel wie ich weiß ist sie damals weggezogen ohne zustimmung des vaters. schwupp war sie einfach weg. ich kenne einige sachen nur vom hören sagen. JA habe ich auch schon angedacht, die haben ihn an ein JA verwiesen welches im Ort der kinder ist. die seien wohl dafür zuständig! Die umgangslösung ist für ihn denke ich ok er will ja auch nur seine kinder sehen. aber erst heute kam ne absage das nur ein kind kommt das andere darf nicht mit, es war frech! ach das ist alles doof und er ist mal wieder emotional am ende. ich kann leider auch nicht mehr machen als zuhören! lg

Mitglied inaktiv - 10.05.2010, 20:51



Antwort auf: pflicht der kindsmutter neue Adresse dem kv zu übergeben

Kenne ich, auch wenn es bei mir der eigene Mann ist, aber man steht dennoch hilflos daneben. Sag ihm einen Gruss, es ist echt viel Wert, dass er sie sehen darf und Zickerein gibt es immer und überall. Seine Kinder sind ja auch schon fast so alt, dass sie vieles alleine regeln könne,ihn anrufen etc. Der Kleine von meinem Mann ist gerade 5, da ist man noch total abhängig von der Kindsmutter. Vielleicht kann er beim zuständigen JA ein gemeinsames Gespräch anleiern und seine Wünsche äussern. Vielleicht finden sich Kompromisse. In Deiner Stelle würde ich ihn da auch strikt drauf verweisen. Kenne es von meinem Mann, die jammern gern mal, aber bekommen dann den Hintern nicht wirklich hoch *ggg* Zuhören gern und immer, aber nur ER kann was bewegen.

Mitglied inaktiv - 10.05.2010, 20:59



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