willi76
Eltern haben geteiltes Sorgerecht. Vater hat alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen. Mutter darf Kind alle 14 Tage einen Tag sehen (gem. Beschluss Familiengericht). Letzte Woche wollte Mutter das Kind aus dem Kindergarten mitnehmen, ohne das der Vater davon wusste. Vater wurde vom Kindergarten benachrichtigt. In anschließender Diskussion äußerte die Mutter u. a., wenn ich das Kind noch einmal habe wirst du es nie wieder sehen und schlug zweimal auf den Vater ein und trat seine Schwester. Seitdem wollte sie schon zweimal vorbeikommen um ihr Kind zu sehen, erschien aber nie. Nachher möchte sie wieder vorbeikommen. Welche Möglichkeiten hat der Vater um eine Kindesentführung zu verhindern? Die Mutter wurde vom Vater und der Schweser mittlerweile u. a. wegen Körperverletzung angezeigt. Die Polizei ist keine Hilfe, da sie bei dem Notruf (110) nach der Körperverletzung erst mal nachgefragt hat, ob es überhaupt so wichtig sei, dass man vorbei kommt und ähnliche Aussagen. Wartezeit auf die Polizei 15 Minuten. Anzeige wurde nicht aufgenommen, haben wir dann später direkt als Strafanzeige mit Strafantrag an die Staatsanwaltschaft geschickt. Liebe Grüße
Hallo, können Sie diese Aussage beweisen? Ich glaube nicht, dass das ausreicht für betreuten Umgang. Versuchen kann man es gerichtliche (per Einstweilige Anordnung). Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Eilantrag beim Gericht auf Aussetzung des Beschlusses mit Antrag begleiteten Umgang zu installieren. In der Eilsache wird dann wegen des laufenden Umgangs entschieden, in der Hauptsache wie es generell weitergeht. Schwester und Erzieherin als Zeugen angeben. Mit Verweis auf das Aktenzeichen der Anzeige. Sollte die Mutter in der Zwischenzeit Umgang wünschen nur betreut anbieten, aber nicht verweigern. Das wirkt nicht gut. Fazit: Morgen zum Anwalt!
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