Sehr geehrte Frau Bader, stimmt es dass mir durch die KK weniger Mutterschaftsgeld gewährt, weil ich meinen Urlaub direkt vor der Mutterschutzzeit nehme? Man muss ja auf der Bescheinigung den letzten Arbeitstag (d. h. vor Urlaub) eintragen. Oder hat der Urlaub Auswirkungen auf das Elterngeld? LG Sabrina
von saho6581 am 08.12.2016, 10:40