Frage: Wem steht Elternzeit zu?

Hallo! :) Mein Sohn ist jetzt eine Woche alt und ich werde direkt die 3 Jahre Elternzeit beantragen. ( Ich habe einen festen Job, der Vater ist arbeitslos.) Zu dem Kindesvater besteht ein ganz ganz schlechtes Verhältnis. Jetzt ist es so das er verlangt ich soll das erste Jahr in Elternzeit gehen und die nächsten 2 Jahre will er. Der kleine soll dann zu ihm ziehen und ich kann ja zu Besuch kommen laut seiner Aussage. Wenn ich dem nicht zustimme wird er die Elternzeit so einklagen sagt er. Kommt er damit durch?! Der kleine ist bei mir gemeldet, gemeinsames Sorgerecht haben wir beide. Ich habe Angst das er mir tatsächlich die Zeit nehmen kann.. Gibt es für sowas eine Regelung? Liebe Grüße

von Desto91 am 15.09.2017, 11:55



Antwort auf: Wem steht Elternzeit zu?

Hallo, quatsch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2017



Antwort auf: Wem steht Elternzeit zu?

aber ich bezweifle, dass ein Richter einen Säugling aus dem Lebensmittelpunkt rausreissen würde. Er hat doch gar keinen Arbeitgeber, ergo auch keinen Anspruch auf Elternzeit. Er ist Dir und dem Kind unterhaltspflichtig (ich denke mal davor möchte er sich drücken). Lass Dich nicht unterkriegen. LG Peeka

von peekaboo am 15.09.2017, 12:17



Antwort auf: Wem steht Elternzeit zu?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei uns beiden. Wobei ich versuchen möchte das alleine zu bekommen. Achso.. Das gemeinsame Sorgerecht besteht auch eigentlich noch nicht. Im Moment ist es noch bei mir. Müssen noch zum Amt und das dort machen lassen. Das wird jetzt die Tage passieren

von Desto91 am 15.09.2017, 12:25



Antwort auf: Wem steht Elternzeit zu?

Unter diesen Voraussetzungen würde ich kein gemeinsames Sorgerecht anstreben. Soll er es doch einklagen! Bis dahin, wenn er es denn überhaupt macht, hast Du noch etwas Zeit, Dich zu sortieren und zu erkundigen.

Mitglied inaktiv - 15.09.2017, 13:47



Antwort auf: Wem steht Elternzeit zu?

Peile ich nicht. Wie kann der Vater ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wenn er gar kein gemeinsames Sorgerecht hat? Aufenthalt ist im Sorgerecht mit inbegriffen und nur ein Richter kann das zu Teilen oder auch komplett ändern. Eher kann man auf Aufenthalt freiwillig verzichten wie auf Sorgerecht. Davon ab würde ich dem werdenden Vater mal mitteile das er ohne AG gar keine EZ hat bzw nehmen kann. wem will er die den bitte schön mitteilen? Klar kannst du dich jetzt gegen das gemeinsame Sorgerecht "wehren" und dem erst einmal widersprechen. Dann regelt das ein Gericht und du musst stichfeste Punkte vorliegen warum das Kindeswohl dadurch gefährdet wäre. Nur ein, der Papa ist blöde und will auch EZ nehmen langt da nicht. Allerdings ist es auch eher unwahrscheinlich das ein Richter dich zwingen würde das Kind nach einem Jahr zum Vater zu geben damit der arbeitslos daheim sitzen kann auf Staatskosten - den EG bekommt er dann ja auch nicht und ich denke mal nicht das du so gut verdienst das du dem Vater und dem Kind Unterhalt zahlen könntest. Mal von der Bindung zwischen dir und dem Kind ganz abgesehen. Eher werden sie ihm dann gehörig den Kopf waschen - außer du lässt dir bis dahin einiges an Mist anlasten. mein Rat also, lass dich beim Jugendamt weitreichend informieren, spiele das Spiel Regelkonform und vor allen nachvollziehbar (sprich sammel Beweise zB wegen Umgang usw) und lehne dich ansonsten entspannt zurück.

Mitglied inaktiv - 15.09.2017, 17:23



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