Sehr geehrte Frau Bader, am gestrigen Freitag hat der KILA meines Sohnes (3 Jahre) einen Ausflug innerhalb Berlins gemacht. Auf der Rückfahrt wurde mein Sohn in der Straßenbahn "vergessen". Dank einer aufmerksamen Dame, die das Szenario beobachtete und mit meinem Sohn eine Station später ausstieg, ging die Angelegenheit noch einmal "gut" aus. Da es sich bereits zum wiederholten Male um eine grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung der Erzieher handelt (das erste Mal wurde er im Alter von von 22 Monaten in der Garderobe der KITA vergessen, während mit allen anderen Kinder im Garten ein Gruppenfoto gemacht wurde), möchte ich gerne die Kitaaufsicht Berlins einschalten. Hinzu kommen zwei weitere Unfälle mit gravierenden Platzwunden. Ist eine Klage/Anzeige gegen die Kita unter diesen Umständen realistisch und hat sie Aussicht auf Erfolg? Sind ernstzunehmende Sanktionen zu erwarten? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort, Eine verzweilfete Mutter
von anke77 am 24.01.2015, 20:03