Hallo, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind, diese endet am 26.09.15. Mein Mann und ich planen ein weiteres Kind, wenn möglich im Anschluss daran,da uns die Zeit fehlt zum Warten, weil ich schon etwas älter bin. Wie muss ich mich verhalten, was muss ich tun,um wieder Anspruch auf Muttergeld und Elterngeld zu haben. Hab ich wieder Anspruch,wenn ich wieder arbeiten gehe zwischenzeitlich und wenn ja, gibt es da eine Regelung wielange das sein muss. Oder geht auch der
Übergang von der Elternzeit in eine neue Schwangerschaft? Was wäre wenn die Elternzeit endet und gleichzeitig der Mutterschutz beginnt, hat man dann wieder Anspruch? Würde mich sehr üher eine Antwort freuen.
von
bluetweety77
am 05.08.2015, 12:14
Antwort auf:
Was wäre wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2015
Antwort auf:
Was wäre wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde?
? Wie willst Du denn nächsten Monat schon in Mutterschutz sein, wenn Du noch gar nicht schwanger bist?
Für das Eltergeld zählen immer die 12 Monate Einkommen vor dem jeweiligen Mutterschutz.
Mutterschaftsgeld bekommst Du, wenn Du einen Arbeitgeber hast.
von
Sternenschnuppe
am 05.08.2015, 12:23
Antwort auf:
Was wäre wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde?
Sorry, ich habe mich verschrieben, das geht ja nicht, da hast Du recht. Meine Elternzeit endet am 26.09.2016.
von
bluetweety77
am 05.08.2015, 13:04
Antwort auf:
Was wäre wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde?
Dann hast Du vermutlich 2 Jahre Elternzeit genommen ?
Ab Oktober geht jeder Monat ohne Einkommen mit 0€ in die neue Berechnung. Jeder verdiente Euro zählt also.
Zum neuen Mutterschutz kann man die laufende Elternzeit beenden und erhält dann wieder Mutterschutzgeld.
von
Sternenschnuppe
am 05.08.2015, 13:16