Hallo
Ich bin bis 3januar 2014 in elternzeit und bekomme von l bank Elterngeld und was mir net so passt das ich meine tochter ab einen jahr zur Betreuung geben muss und es ist noch net sicher ob ab januar der kita Platz frei ist vielleicht erst halbe jahr später:-(
Aber was soll ich den machen zuhause ohne geld kann ich auch net bleiben also muss ich zur arbeitsamt mich arbeitssuchend melden oder??
Oder gibst noch etwas zur beantragen.
Weil tagesmutter ist auch sau teuer ubd für dieses geld lohnt sich net das ist zuviel geld wenn ich vollzeit meine tochter zur tagesmutter geben?!
Oh mann ich weis net weiter
von
Marta.S
am 17.10.2013, 20:35
Antwort auf:
was tun nach elternzeit (Elterngeld) ??!
Hallo,
Arbeitslosengeld eins können Sie nicht bekommen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und außerdem noch ein Arbeitgeber haben. Meinen Sie Arbeitslosengeld zwei? Das hängt vom Verdienst des Vaters ab.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2013
Antwort auf:
was tun nach elternzeit (Elterngeld) ??!
Öhm, das Kind hat doch einen Vater, der ist für Euch zuständig. Wenn Du keine Betreuung hast bekommst Du auch kein ALG1.
Was hast Du denn vor dem Kind gearbeitet ?
Meist wird der Elterneitrag für die Betreuung am Einkommen berechnet.
3. Januar ist nicht mehr weit weg.
von
Sternenschnuppe
am 17.10.2013, 20:52
Antwort auf:
was tun nach elternzeit (Elterngeld) ??!
Hi, im schlimmsten Fall Alg2 und Betreuungsgeld. Ohne Geld stehst du nicht da ! Lg
von
mirico11
am 18.10.2013, 10:53
Antwort auf:
was tun nach elternzeit (Elterngeld) ??!
Na das Problem haben wir wohl fast alle - ob es einen paßt oder nicht ist da einerlei. Ich muß auch arbeiten, wenn jetzt auch auf Teilzeit (30 Std die Woche), unser Sohn muß auch zur Tagesmutter. Ist nun einmal so wenn das Geld ansonsten nicht hinhaut. Aber das weiß man auch vorher.
Udn das Tagesmuter sauteuer ist, ist so falsch. Bei uns kostet die Tagesmutter (wenn über öffentliche Stellen wie Jugendamt) genauso viel wie die Betreuung in der Krippe/KiTa. Einfach mal beim Jugendamt nachfragen. Ist zudem gestaffelt nach Einkommen und Betreuungsstunden.
Arebeitslosengeld bekommst du nur, wen Betreuung gesichert, sonst gibt es, wenn der Papa nicht zahlen kann, nur Wohngeld/hartz4. Und Betreuungsgeld sobald Anspruch besteht, neben Kindergeld.
Mitglied inaktiv - 18.10.2013, 12:54